Ab 15. November 2015 ist die Nutzung der föderalen Straßen in Russland für LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen mautpflichtig. Der Start des Mautsystems war schon für den 1. November 2014 geplant gewesen, doch wurde er wegen zahlreicher ungeklärter technischer Fragen letztes Jahr nochmals verschoben.
Wochenendfahrverbot Winterregelung
Wir möchten Sie informieren, dass wegen der Winterregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) ab 3. November weiterhin das generelle Fahrverbot gilt:
- Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3 oder höher sind jedoch von diesem Fahrverbot ab 3. November 2015 bis 29. Februar 2016 ausgenommen.
Baustelle auf der Brennerautobahn auf italienischem Staatsgebiet
Die Landespolizeidirektion Tirol hat darüber informiert, dass es zwischen 19.10.2015, 12.00 Uhr und 23.10.2015,12.00 Uhr auf der Brennerautobahn aufgrund von Asphaltierungsarbeiten in Fahrtrichtung Süden zu einer Schließung der Südröhre sowie zu einer einspurigen Verkehrsführung mit Gegenverkehr auf der entgegensetzten Richtungsfahrbahn kommt.
Die Arbeiten erfordern die Schließung der Parkplätze bei Km 1,0 und 1,8 sowie die Sperre der Ausfahrt Richtung Süden.
Weitere Informationen: Baustelle auf der Brennerautobahn auf italienischem Staatsgebiet
Angekündigter Tankstellenstreik 19. – 21. Oktober
Wir wurden vom AWC Mailand darüber informiert, dass medial für den Zeitraum 19. – 21. Oktober ein Tankstellenstreik in Italien angekündigt wurde.
Die Tankstellen bleiben für 48 Stunden geschlossen ab 22:00 Uhr des 19. Oktober 2015, so Faib Confesercenti, Fegica Cisl und Anisa Confcommercio.
Fahrverbot am 23. Oktober
Wir möchten Sie gerne informieren, dass aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 23. Oktober das folgende zusätzliche Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) in Ungarn zu beachten ist:
- 22. Oktober 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr bis 23. Oktober 2015 (Freitag) 22:00 Uhr
Mineralölsteuerrückvergütung – 3. Quartal 2015
Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. (Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.) Die Höhe der Erstattungsbeträge für das 3. Quartal 2015 wurde von der italienischen Zollbehörde (Agenzia delle Dogane) mit dem Rundschreiben Nr. 104552/RU (siehe Anlage) wie folgt festgelegt:
- € 214,18609 pro 1.000 Liter Diesel für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2015
Die Anträge auf Rückvergütung der Mineralölsteuer für das 3. Quartal 2015 können bis spätestens 31. Oktober 2015 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Anders als ursprünglich festgelegt, müssen die Rückerstattungsanträge allerdings nicht mehr zwingend innerhalb des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Quartals, sondern spätestens innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten möglichen Einreichungsdatum gestellt werden.
Grundsätzlich gilt natürlich: Je früher die Anträge eingebracht werden, desto rascher erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge und somit die Rückerstattung der Mineralölsteuer. Antragsteller aus den EU-Länder richten ihre Anträge an das„Ufficio delle Dogane Roma 1“.
Ufficio delle Dogane ROMA 1
Via del Commercio 25-27
00154 Roma – Italia
T +39 06 448871
F +39 06 4958327
Zur Vereinfachung wurde seitens der Zollbehörde auch eine Software zur Verfügung gestellt, die das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern soll. Diese Software können Sie ebenfalls auf der Website des Zollbehörde herunterladen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass das Benutzerhandbuch nur in italienischer Sprache zur Verfügung steht.
Im Formular anzugeben sind u.a. die Unternehmensdaten, das Bankkonto inkl. BIC und IBAN, eine Auflistung der Kennzeichen der verwendeten Fahrzeuge und eine Aufstellung der Kilometerstände am Anfang und am Ende der Verrechnungsperiode.
Beizulegen sind weiters folgende Dokumente:
- Fotokopie des gültigen Gewerbescheins und der EU-Transportlizenz
- Fotokopie eines Identitätsnachweises (Pass, Personalausweis, etc.) des rechtlichen Vertreters der antragstellenden Firma
- Fotokopien der Zulassungsscheine der Fahrzeuge, die im Antrag angeführt werden (stimmt die antragstellende Firma nicht mit der Firma, die auf den Fahrzeugpapieren genannt ist überein, müssen Dokumente beigelegt werden, die den Zusammenhang zwischen den Firmen erklären (z.B.: Leasingverträge, Verträge mit Subfrächtern))
- Fotokopien der Treibstoffrechnungen mit Angabe des Kennzeichens des Fahrzeugs, für welches die Tankfüllung erfolgte (handschriftliche Vermerke werden nicht akzeptiert)
Sollten Sie eine Ausfüllanleitung in deutscher Sprache für das Formular benötigen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem AWC Rom in Verbindung zu setzen.
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Rom
Via G.B. Pergolesi, 3, I-00198 Roma Italia
T +39 06 85 30 52 33
F +39 06 841 27 44
rom@wko.at
wko.at/aussenwirtschaft/it
LKW-Fahrverbot – Nationalfeiertag 28.Oktober 2015
Das griechische Verkehrsministerium hat das LKW-Fahrverbot für den Nationalfeiertag am 28. Oktober 2015 bekannt gegeben. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Fahrverbot strafrechtlich geahndet werden.
Neues Mautsystem ab 1.4.2016
Wie die AISÖ erfahren hat, plant Belgien ab 1.4.2016 ein neues Lkw-Mautsystem einzuführen und das bestehende Eurovignetten System zu ersetzen.
System TRUCK-eBooking
Die polnischen Behörden teilen mit, dass am 5. Oktober 2015 auf den Grenzstellen Kukuryki – Kozlowicze (Zollstelle in Koroszczyn) und Grzechotki –Mamonowo (Zollstelle in Grzechotki) die Einführung der Pilotversion des Systems e-Booking TRUCK beginnen wird.
Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am Samstag den 03. Oktober 2015
Am Samstag den 03.10.2015 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr – Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

