Verlängerung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik, zur Tschechischen Republik, Slowenien und zu Ungarn bis zum 15. März 2027
Die Kontrollen in Richtung Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien werden bis März 2027 fortgesetzt.
BGBl. II Nr. 275/2026
Änderung der zeitlich befristeten Regelung des Grenzverkehrs an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik, zur Tschechischen Republik, zur Republik Slowenien und zu Ungarn.
Ab dem 15. September 2026 gelten für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge auf der Innenringstraße von Porto (VCI) an Werktagen von Montag bis Freitag, von 07:00 bis 21:00 Uhr Fahrbeschränkungen.weiterlesen
Ab dem 5. Oktober 2026 wird das bisher in Papierform genutzte nationale Kontrolldokument (Documento de Control Administrativo) durch das elektronische Verwaltungskontrolldokument „DeCA” (Documento electrónico de Control Administrativo) ersetzt. Die Maßnahme ist Teil des spanischen Gesetztes zur nachhaltigen Mobilität (Ley de Movilidad Sostenible).
Nach dem Meeting der Westbalkanfrächter am 01.09.2026 mit der Arbeitsgruppe der EU – Kommission haben die Transportverbände der Länder Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien beschlossen, am 14. September 2026 erneut die Grenzübergänge zu den EU-Ländern zu blockieren.
Die Smejkalka-Brücke, die sich bei Kilometer 24 auf der Autobahn D1 zwischen Prag und Brünn befindet, wird in der Nacht von Freitag, dem 21. August, auf Samstag, den 22. August, von 20:00 bis 08:00 Uhr sowie in der Nacht von Samstag, dem 22. August, auf Sonntag, den 23. August, von 20:00 bis 08:00 Uhr gesperrt.
Einige deutsche Bundesländer haben auf Ersuchen des Bundesverkehrsministers ausgewählte Fahrverbote für schwere Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen vorübergehend aufgehoben. Die Ausnahmeregelungen dienen der Entlastung der Binnenschifffahrt, die von Niedrigwasser betroffen ist, durch den Straßenverkehr und treten sofort in Kraft.
Bulgarien hat für August 2026 die bestehenden Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 12 Tonnen, einschließlich Anhänger und Sattelauflieger, gelockert.
Die bulgarische Straßeninfrastrukturbehörde hat für 7. und 9. August 2026 auf drei Strecken Fahrverbote für Lkw über 12 Tonnen angeordnet. Die Fahrverbote gelten jeweils in beide Fahrtrichtungen.