Zulassung

Voraussetzung zum Carnet TIR Bezug bei der AISÖ

Die Zollbehörden gehen mit dem Verzicht auf Erhebung von Zöllen und Kontrollen der Ladung unterwegs, wie sie das TIR-Verfahren vorsieht, ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko ein. Aus diesem Grund müssen für den Bezug von Carnets TIR seitens des Unternehmens eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.

Aufgrund der Revision des TIR Abkommens, dürfen Carnets TIR vom ausgebenden Verband AISÖ nur an Transportunternehmen ausgegeben werden, die nachfolgende Dokumente beigebracht haben:

  • Firmenmäßig zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung
  • Bankhaftung in der Höhe von € 4.800,- / € 7.500,– zur Verfügung des Ausgabeverbandes AISÖ
  • Eine Bestätigung Ihrer örtlich zuständigen Fachgruppe Güterbeförderung
  • Datenblatt mit Angabe jener Personen, die berechtigt sind im Namen der Firma Carnets TIR zu bestellen und abzuholen / Liste Firmenverantwortliche
  • Übernahmebestätigung des Handbuchs für Carnet TIR Inhaber

Für die Überprüfung der Dokumente und Freigabe für den Carnet TIR Bezug ist mit mindestens 2 Wochen ab Eingang der unterzeichneten Dokumente bei der AISÖ zu rechnen, da die Zulassung zum Carnet TIR Verfahren von der AISÖ beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden muß.

Erst nachdem alle erforderlichen Überprüfungen durch den Verband beendet wurden, kann der offizielle Antrag seitens der AISÖ an das Bundesministerium für Finanzen gestellt werden, welches nach Prüfung durch die UNO definitiv das Unternehmen zum Carnet TIR Verfahren zulassen kann.

Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung mit der von der AISÖ vergebenen Identifikationsnummer stellt die Grundlage für die zukünftige Verwendung von Carnets TIR dar.

Sie sollte aufmerksam durchgelesen werden und ggf. alles Notwendige veranlasst werden, damit der Transportunternehmer in der Lage ist, die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Jeweils zwei Exemplare werden im Original an das Unternehmen gesendet. Ein vollständig ausgefülltes und auf der letzten Seite firmenmäßig gezeichnetes Exemplar (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) ist an die AISÖ zu retournieren.

Fachgruppenbestätigung

Gemäß der IRU-Regeln wird eine Bestätigung von Ihrer örtlich zuständigen Fachgruppe (WKÖ) benötigt, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für grenzüberschreitenden Straßengütertransport vorliegen (Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge).

Bankhaftung

  • Eine Bankhaftung in der Höhe von € 4.800,- oder
  • Eine Bankhaftung in der Höhe von € 7.500,- (Wenn Sie beabsichtigen, Transporte von, nach oder im Transit durch Weißrussland, Russland, Kasachstan und die Ukraine durchzuführen – derzeit Länder, die von organisierter Kriminalität betroffen sind)

Die jeweilige Musterbankhaftung wird von der AISÖ zur Verfügung gestellt und soll von Ihrer Bank ausgefüllt an uns retourniert werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die gültige Bankhaftung für 27 Monate nach Ausstellung des zuletzt bezogenen Carnets TIR bei der AISÖ hinterlegt bleiben muss, da in diesem Zeitraum eine Reklamation der Zollbehörde hinsichtlich eines Carnet TIR erfolgen könnte.

Liste Firmenverantwortliche

Damit mehrere Personen die Berechtigung haben, Carnets TIR persönlich bei der AISÖ abzuholen, muss das Datenblatt für den Bezug von Carnets TIR ausgefüllt werden. Nur an die angegeben Personen dürfen die Zolldokumente ausgegeben werden. Zur Überprüfung der Identität muss der Abholer einen Ausweis mitnehmen.

Die Quote für den Bezug von Carnets TIR beträgt zweimal die Anzahl der von Ihnen bekanntgegebenen Fahrzeuge lt. Konzessionsumfang bzw. bei Werkverkehrstreibenden zweimal die Anzahl der von Ihnen bekanntgegebenen Fahrzeuge. Wenn Sie bereits so viele Carnets TIR bezogen haben, wie die Quote beträgt, müssen Sie zuerst wieder Carnets TIR retournieren, bevor Sie neue beziehen können.

Übernahmebestätigung des Handbuchs für den Carnet TIR Inhaber

Das Handbuch soll dem Carnet TIR Inhaber, zusätzlich zur Verpflichtungserklärung ermöglichen, weitere Fragen und auftauchende Probleme zu klären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Transportunternehmer ausnahmslos an die Bestimmungen und Weisungen die im Handbuch und in der Verpflichtungserklärung beschrieben sind, zu halten haben. Handbuch und Übernahmebestätigung werden von uns zur Verfügung gestellt. Die Übernahmebestätigung muss unterschrieben an die AISÖ retourniert werden.

Für jedes in Verlust geratene, unbenutzte oder benutzte Carnet TIR ist seit 1.6.1998 eine Sicherstellung im Gegenwert von USD 1.000,- zu hinterlegen. Die Kaution wird erst nach Rückgabe des Carnets TIR an den Verband, oder nach Ablauf der Reklamationsfrist von 27 Monaten retourniert.

Benützte und unbenützte Carnets müssen spätestens 30 Tage nach Ablauf der Gültigkeit an den Verband retourniert werden. Den benutzten Carnets TIR ist der vom Empfänger bestätigte CMR-Frachtbrief beizulegen.

Firmenstempel

Für eine rationelle und rasche Ausfertigung von Carnets TIR wird ein Stempel mit der von der AISÖ zugeteilten Identifikationsnummer (AUT/084/Mitgliedsnummer), dem Firmennamen und der Adresse benötigt.