Redaktion

Russland – Einreise- und Transitverbot für ausländische Transportunternehmen

Die russische Regierung hat am 30. September 2022 die Verordnung Nr.1728 erlassen, mit der Lastkraftwagen, die ausländischen Transportunternehmen gehören und in ausländischen Staaten zugelassen sind, die Durchführung von Straßentransporten auf russischem Gebiet untersagt wird. Das Verbot gilt für alle Arten von Straßentransporten: bilateraler Verkehr, Transitverkehr und Verkehr nach/aus Drittländern.

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Redaktion

Russische Föderation – Vergebührung von Schwerlast- und Großraumtransporten

Wir wurden vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten darüber informiert, dass ab 1. Jänner 2021 demnach die staatliche Gebühr für die Erteilung einer Sondergenehmigung für die Straßenbenützung durch Schwerlast- und/oder Großraumtransporte unabhängig von der Fahrtrichtung sowohl im internationalen als auch innerrussischen Verkehr zu entrichten ist.

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Redaktion

Russland – Informationen zum Transitverkehr von unter Sanktionen stehenden Waren über das Hoheitsgebiet

Wir haben Sie seinerzeit am 10.07.2019 (Elektronische Siegel für den Transit von Verbotswaren) darüber informiert, dass bestimmte Waren, die derzeit einem russischen Einfuhrverbot unterliegen (hauptsächlich Lebensmittel mit Herkunft aus USA, EU, Kanada etc.) und in der Folge seit 2014 auch nicht im Transit durch Russland befördert werden durften, seit dem 1. Juli 2019 auf der Basis eines Präsidentialerlasses russisches Territorium wieder im Transit durchqueren können. Voraussetzung: Die Fahrzeuge werden mit einem elektronischen GLONASS-Siegel verschlossen und sind damit über das Satellitennavigationssystem GLONASS durchgängig nachverfolgbar.

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