Seitens der IRU und des Außenwirtschaftscenters Frankfurt wurden wir informiert, dass sich das Formblatt für die Meldung der sogenannten „Einsatzpläne“ nach dem deutschen Mindestlohngesetz geringfügig geändert hat.

Das geänderte Formblatt kann über diesen Link http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-Entsendung/meldungen-bei-entsendung_node.html#doc30980bodyText2 heruntergeladen werden. Für rein mobile Tätigkeiten (also vor allem LKW-Fahrer, Omnibus- und Taxifahrer) ist das adaptierte Formular 033037 (mobil) zu verwenden.

Hierzu heißt es:

Einsatzplanung bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Sind Arbeitnehmer ausschließlich mobil tätig, haben der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und der Entleiher nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (MiLoMeldV) eine Einsatzplanung (Arbeitgeber: Formular 033037 „Einsatzplanung nach § 16 Abs. 1 MiLoG oder § 18 Abs. 1 AEntG – Arbeitgeber mobil (2015)“ beziehungsweise Entleiher: Formular 033038 „Einsatzplanung nach § 16 Abs. 3 MiLoG, § 18 Abs. 3 AEntG oder § 17b Abs. 1 AÜG – Entleiher mobil (2015)“) einzureichen. Eine ausschließlich mobile Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die nicht an einen einzelnen Beschäftigungsort gebunden ist und deren Durchführung nicht einer bestimmten Adresse zugeordnet werden kann. Eine ausschließlich mobile Tätigkeit liegt zum Beispiel bei der Zustellung von Briefen, Paketen und Druckerzeugnissen, der Abfallsammlung, der Straßenreinigung, dem Winterdienst, dem Gütertransport und der Personenbeförderung vor. Das Erbringen ambulanter Pflegeleistungen wird einer ausschließlich mobilen Tätigkeit gleichgestellt. In diesen Fällen sind in der Einsatzplanung für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten die folgenden Angaben zu machen:

  • Beginn und voraussichtliches Ende der Einsatzplanung,
  • Familiennamen, Vornamen und Geburtsdaten der von dem Arbeitgeber in Deutschland voraussichtlich in dem Meldezeitraum beschäftigten Arbeitnehmer, geplanter Einsatzzeitraum in Deutschland sowie die Anzahl der einzelnen Einsätze der Arbeitnehmer in dem Einsatzzeitraum (als Anlage zur Anmeldung),
    die Anschrift, an der die nach § 17 MiLoG oder § 19 AEntG erforderlichen Unterlagen (insbesondere Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen, Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen) bereitgehalten werden.

Sofern die Unterlagen im Ausland bereitgehalten werden, ist der Einsatzplanung eine Versicherung beizufügen, dass die Unterlagen auf Anforderung der Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung in deutscher Sprache in Deutschland bereitgestellt werden. Diesen Unterlagen sind auch Angaben zu den im gemeldeten Zeitraum tatsächlich erbrachten Werk- oder Dienstleistungen sowie den jeweiligen Auftraggebern beizufügen.

Unter folgendem Link: http://goo.gl/gisiee finden Sie ebenfalls Fragen und Antworten zum deutschen MiLoG.

Merken