Wie in den Jahren zuvor gelten in Deutschland ab 4. Juli 2015 wiederum während der Ferienreisezeit an allen Samstagen der Monate Juli und August 2015 zusätzliche Lkw-Fahrverbote auf den stark frequentierten Autobahnen und Bundesstraßen. Gegenüber den Vorjahren konnten die Verbotsstrecken in diesem Sommer weiter reduziert werden.

Mit der im Bundesgesetzblatt I, Nummer 24 vom 29. Juni 2015 veröffentlichten Elften Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Anlage 1) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die aktuelle Ferienreiseverordnung für das Jahr 2015 vorgelegt. Darin ist festgelegt, dass Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger das Befahren bestimmter hochbelasteter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte an allen Samstagen der Monate Juli und August eines Jahres, jeweils in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, untersagt.


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DSLV-Rundschreiben 161/2015/a