Aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation und den kurzfristig wiedereingeführten Grenzkontrollen, kam es in letzter Zeit zu langen Wartezeiten an den Grenzen. Damit im Zusammenhang stehend wurde vermehrt nachgefragt, wie sich Transportunternehmen bzw. LKW Lenker verhalten sollen, wenn sich Flüchtlinge versuchen – als blinde Passagiere- Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen.
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Verlautbarung im BGBl. Nr. 260/2015
Im Bundesgesetzblatt Nr. 260 (BGBl. 260/2015) vom 15.9.2015 wurde verlautbart, dass es zu einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kommt:
- § 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. September 2015, 00.00 Uhr, bis 25. September 2015, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zu Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
- § 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. September 2015 außer Kraft.
LKW-Wochenendfahrverbot
Wir möchten Sie informieren, dass die Sommerregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn am 31. August geendet hat.
Ab September gilt generell für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende Wochenendfahrverbot:
- Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale, als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t). Es ist auch verboten, von der Grenze bis zum Entladeplatz bzw. Firmenstandort zu fahren, da diese Begünstigung immer nur für Juli und August gilt.
5-Punkte-Plan zum verschärften Kampf gegen Schlepperei
Innenministerin Mikl-Leitner ordnete Lkw-Kontrollen an, um Schlepper ausfindig zu machen – mit verstärkten Kontrollen, Gesetzesanpassungen und mehr Personal werden das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Justizministerium (BMJ) gemeinsam den Kampf gegen die Schlepperei verschärfen.
Vorübergehendes Fahrverbot wegen Hitzewelle
Wir wurden von der IRU informiert, dass aufgrund der vorhergesagten Hitzewelle, heute, am 13. August 2015 zwischen 12 – 20 Uhr ein vorübergehendes Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in folgenden Bezirken in Rumänien in Kraft tritt:
- Satu Mare,
- Bihor, Arad,
- Timis,
- Caras Severin.
Folgende Fahrzeuge sind von diesem Fahrverbot ausgenommen:
- Personentransport, Transport von lebenden Tieren und verderblichen Lebensmittel, Fahrzeuge des Notdienstes, Bestattungstransport, Transport von Erste-Hilfe-Ausrüstung, Treibstofftransport, Kühltransport.
Suspendierung des LKW-Fahrverbotes
Wir wurden vom AWC Budapest informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (15./16. August) wegen der dauerhaften extremen Hitze suspendiert wurde.
Fahrverbot in der Region Nord-Pas-de-Calais aufgehoben
Wir wurden von der IRU informiert, dass das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch für dieses Wochenende für Fahrten von und nach Großbritannien, für den Zeitraum von Freitag, 14. August 22.00 Uhr bis Sonntag, 16. August 22.00 Uhr, aufgehoben wird.
Zusätzliches Fahrverbot am 20. August
Aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 20. August ist in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende zusätzliche Fahrverbot zu beachten:
- 19. August 2015 (Mittwoch) 22:00 Uhr bis 20. August 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr
LKW-Wochenendfahrverbot aufgehoben
Wir wurden von der IRU informiert, dass aufgrund der Hitze das Wochenendfahrverbot in Ungarn für das kommende Wochenende 08. und 09. August 2015 wieder aufgehoben wurde.
Fahrverbot in der Region Nord-Pas-de-Calais aufgehoben
Das Fahrverbot in der Region Nord-Pas-de-Calais für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wurde auch für dieses Wochenende für Fahrten von und nach Grossbritannien, für den Zeitraum vom 08. August 07.00 Uhr bis 09. August 22.00 Uhr, aufgehoben.

