Redaktion

Vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen

Seit heute 12. November 2015, hat auch Schweden vorübergehende Kontrollen an den Grenzen zu Dänemark und Deutschland eingeführt, um den Zufluss von Migranten in das Land zu kontrollieren. Es empfiehlt sich dringendst, bei Fahrten nach Schweden gültige Ausweispapiere mitzuführen.

Die Grenzkontrollen sind zunächst auf zehn Tage ausgelegt. Mit Behinderungen und Wartezeiten ist insbesondere im Fährverkehr zu rechnen.

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Winterausrüstung in Europa

Die International Road Transport Union (IRU) hat auf knapp 30 Seiten einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Schneeketten und Winterreifen in 43 europäischen Ländern zusammen gestellt.

Winterausrüstung Europa

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Russland führt ab 15. November eine Mautpflicht für LKWs ein

Ab 15. November 2015 ist die Nutzung der föderalen Straßen in Russland für LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen mautpflichtig. Der Start des Mautsystems war schon für den 1. November 2014 geplant gewesen, doch wurde er wegen zahlreicher ungeklärter technischer Fragen letztes Jahr nochmals verschoben.

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Redaktion

Wochenendfahrverbot Winterregelung

Wir möchten Sie informieren, dass wegen der Winterregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) ab 3. November weiterhin das generelle Fahrverbot gilt:

  • Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr

Internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3 oder höher sind jedoch von diesem Fahrverbot ab 3. November 2015 bis 29. Februar 2016 ausgenommen.

Redaktion

Baustelle auf der Brennerautobahn auf italienischem Staatsgebiet

Die Landespolizeidirektion Tirol hat darüber informiert, dass es zwischen 19.10.2015, 12.00 Uhr und 23.10.2015,12.00 Uhr auf der Brennerautobahn aufgrund von Asphaltierungsarbeiten in Fahrtrichtung Süden zu einer Schließung der Südröhre sowie zu einer einspurigen Verkehrsführung mit Gegenverkehr auf der entgegensetzten Richtungsfahrbahn kommt.

Die Arbeiten erfordern die Schließung der Parkplätze bei Km 1,0 und 1,8 sowie die Sperre der Ausfahrt Richtung Süden.

Weitere Informationen: Baustelle auf der Brennerautobahn auf italienischem Staatsgebiet

Redaktion

Angekündigter Tankstellenstreik 19. – 21. Oktober

Wir wurden vom AWC Mailand darüber informiert, dass medial für den Zeitraum 19. – 21. Oktober ein Tankstellenstreik in Italien angekündigt wurde.

Die Tankstellen bleiben für 48 Stunden geschlossen ab 22:00 Uhr des 19. Oktober 2015, so Faib Confesercenti, Fegica Cisl und Anisa Confcommercio.

Redaktion

Fahrverbot am 23. Oktober

Wir möchten Sie gerne informieren, dass aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 23. Oktober das folgende zusätzliche Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) in Ungarn zu beachten ist:

  • 22. Oktober 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr bis 23. Oktober 2015 (Freitag) 22:00 Uhr
Redaktion

Mineralölsteuerrückvergütung – 3. Quartal 2015

Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. (Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.) Die Höhe der Erstattungsbeträge für das 3. Quartal 2015 wurde von der italienischen Zollbehörde (Agenzia delle Dogane) mit dem Rundschreiben Nr. 104552/RU (siehe Anlage) wie folgt festgelegt:

  • € 214,18609 pro 1.000 Liter Diesel für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2015

Die Anträge auf Rückvergütung der Mineralölsteuer für das 3. Quartal 2015 können bis spätestens 31. Oktober 2015 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Anders als ursprünglich festgelegt, müssen die Rückerstattungsanträge allerdings nicht mehr zwingend innerhalb des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Quartals, sondern spätestens innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten möglichen Einreichungsdatum gestellt werden.

Grundsätzlich gilt natürlich: Je früher die Anträge eingebracht werden, desto rascher erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge und somit die Rückerstattung der Mineralölsteuer. Antragsteller aus den EU-Länder richten ihre Anträge an das„Ufficio delle Dogane Roma 1“.

Ufficio delle Dogane ROMA 1
Via del Commercio 25-27
00154 Roma – Italia
T +39 06 448871
F +39 06 4958327

Zur Vereinfachung wurde seitens der Zollbehörde auch eine Software zur Verfügung gestellt, die das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern soll. Diese Software können Sie ebenfalls auf der Website des Zollbehörde herunterladen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass das Benutzerhandbuch nur in italienischer Sprache zur Verfügung steht.

Im Formular anzugeben sind u.a. die Unternehmensdaten, das Bankkonto inkl. BIC und IBAN, eine Auflistung der Kennzeichen der verwendeten Fahrzeuge und eine Aufstellung der Kilometerstände am Anfang und am Ende der Verrechnungsperiode.

Beizulegen sind weiters folgende Dokumente:

  • Fotokopie des gültigen Gewerbescheins und der EU-Transportlizenz
  • Fotokopie eines Identitätsnachweises (Pass, Personalausweis, etc.) des rechtlichen Vertreters der antragstellenden Firma
  • Fotokopien der Zulassungsscheine der Fahrzeuge, die im Antrag angeführt werden (stimmt die antragstellende Firma nicht mit der Firma, die auf den Fahrzeugpapieren genannt ist überein, müssen Dokumente beigelegt werden, die den Zusammenhang zwischen den Firmen erklären (z.B.: Leasingverträge, Verträge mit Subfrächtern))
  • Fotokopien der Treibstoffrechnungen mit Angabe des Kennzeichens des Fahrzeugs, für welches die Tankfüllung erfolgte (handschriftliche Vermerke werden nicht akzeptiert)

Sollten Sie eine Ausfüllanleitung in deutscher Sprache für das Formular benötigen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem AWC Rom in Verbindung zu setzen.

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Rom
Via G.B. Pergolesi, 3, I-00198 Roma Italia
T +39 06 85 30 52 33
F +39 06 841 27 44
rom@wko.at
wko.at/aussenwirtschaft/it