Ab heute und in den nächsten Tagen findet in Krakau (Polen) der Weltjugendtag 2016 statt. Nach Information des polnischen Verbandes ZMPD gibt es hierzu auch entsprechende Fahrverbote, die zu beachten sind.
Ratifzierung der UN TIR Konvention
Wir wurden von der IRU mittels Presseaussendung darüber informiert, dass die Volksrepublik China als nun 70. Land der UN TIR Konvention beigetreten ist.
Karawankentunnel am 30. Juli wegen Staatsbesuch von Präsident Putin gesperrt
Wir wurden von der ASFINAG darüber informiert, dass ein Staatsbesuch von Präsident Putin am 30. Juli 2016 weitreichende Folgen für das Streckennetz der ASFINAG in Österreich haben wird. Aus Sicherheitsgründen muss nämlich der Karawankentunnel auf der A 11 Karawanken Autobahn gesperrt werden.
Strafen für verspätete Rückgabe der OBU
Aufgrund zahlreicher aktueller Fälle wird darauf hingewiesen, dass in der Slowakei bei Ablauf der Frist von 6 Monaten ohne Mautabbuchung die Bordeinheit (OBU) zurückgegeben werden muss. Ansonsten ist eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 257,- zu zahlen.
Aussetzung des französischen Mindestlohns bis 23. Juli 2016
Das IRU Sekretariat wurde von mehreren seiner Mitgliedsverbände darüber informiert, dass das französische Arbeitsministerium beschlossen habe, die Handhabung der zum 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Mindestlohnregelung (Loi Macron) im Straßengüterverkehr vorübergehend auszusetzen.
Vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen in Polen
Seit Montag, dem 4. Juli 2016, wird bei der Einreise nach Polen vorübergehend wieder das Vorzeigen eines Ausweises oder Passes verlangt.
Lkw-Fahrverbot am 1./2. Juli 2016 im Raum Lille
Aufgrund des am Freitag, 1. Juli 2016, stattfindenden Fußballspiels im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich wurde für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht kurzfristig ein Fahrverbot im Raum Lille verhängt.
AISÖ – VIALTIS Service: Loi Macron – Repräsentanz in Frankreich
Gerne informieren wir Sie hinsichtlich des Angebotes der Fa. VIALTIS (AISÖ Kooperationspartner) zur Repräsentanz in Frankreich im Hinblick auf die Anforderungen des Loi Macron per 1. Juli 2016 (Dieses Angebot gilt für alle Firmen Lkw/Bus im Frankreichverkehr):
Rückvergütung der italienischen Mineralölsteuer 2016/Q2
Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. (Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.)
EU Kommission geht rechtlich gegen systematische Anwendung französischer und deutscher Mindestlohnvorschriften im Verkehrssektor vor
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, rechtlich dagegen vorzugehen, wie Frankreich und Deutschland ihre Mindestlohngesetze im Verkehrssektor anwenden.