Von der IRU erhielten wir aktualisierte Informationen bezüglich dem Transport von Produkten, deren Einfuhr in die Russische Föderation gemäß dem Präsidialdekret Nr. 560 vom 6. August 2014 verboten ist.

Seit August 2014 hat die Russische Föderation die Einfuhr verschiedener Lebensmittel aus den Herkunftsländern USA, der EU, Kanada, Australien und Norwegen verboten. Folglich konnten diese sanktionierten Waren auch nicht durch das Territorium der Russischen Föderation in andere Länder transportiert werden.

Im Jahr 2017 wurde dieses Verbot noch auf weitere Warengruppen im Lebensmittelbereich sowie auf lebende Schweine (ausgenommen Zuchttiere) ausgeweitet, zudem sind seither auch noch weitere Herkunftsländer betroffen. Diese Einfuhrverbote machten in der Praxis auch reine Transitbeförderungen der betroffenen Waren über russisches Territorium unmöglich.

Am 24. Juni 2019 unterzeichnete der russische Präsident das Dekret Nr. 290 zur Änderung des Dekrets Nr. 560 vom 6. August 2014, aber auch das Dekret Nr. 592 vom 22. Oktober 2018 bezüglich Waren, die aus der Ukraine stammen oder aus der Ukraine befördert werden.

Seit dem 1. Juli 2019 sind Transitbeförderungen durch das Dekret Nr. 290 wieder möglich, sofern der Transport in Russland elektronisch versiegelt wird. Die elektronischen Siegel erlauben eine Nachverfolgung des Transports über das russische Satellitennavigationssystem GLONASS.

Die Fahrer erhalten für diese Siegel Registriercoupons. Zur Nutzung der elektronischen GLONASS-Siegel müssen sich die Transportunternehmen auf der Website http://www.crcp.ru/en/principles.html (alle Informationen in russischer und englischer Sprache verfügbar) oder bei bestimmten Grenzübergängen der Russischen Föderation registrieren und dann ein elektronisches Siegel beantragen. Für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten ist die Nutzung der GLONASS-Siegel kostenlos. Für das Anbringen / Entfernen / Überprüfen von E-Plomben wird ebenfalls keine Gebühr erhoben, damit die Transportunternehmen Zeit haben, sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen. In diesem Zeitraum werden auch keine Geldbußen auferlegt.

Danach werden Gebühren erhoben. Voraussichtlich wird auch eine Sicherheitshinterlegung erforderlich.

Details zu Gebühren, Sicherheitshinterlegungen, Bußgeldern sowie den zuständigen russischen Grenzübergängen sollen demnächst in Durchführungsverordnungen geregelt werden. Es ist geplant, elektronische Siegel zunächst nur für Beförderungen von Waren einzusetzen, die in Russland einem Einfuhrverbot unterliegen. Mittelfristig sollen die Siegel jedoch für alle Transitbeförderungen durch die Russische Föderation bzw. die Eurasische Wirtschaftsunion vorgeschrieben werden.