Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass für den bevorstehenden G7-Gipfel, der vom 24. bis 26. August 2019 in Biarritz stattfindet, besondere Verkehrsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verkehrsanforderungen, insbesondere auf lokaler Ebene, mit den Sicherheitserfordernissen im Zusammenhang mit dieser internationalen Veranstaltung in Einklang zu bringen.

Das Zentrum von Biarritz wird daher für den gesamten Verkehr gesperrt und alle Verkehrsteilnehmer auf die Autobahn A63 umgeleitet, die für den gesamten Zeitraum als städtische Umgehungsstraße dient.

Diese Verkehrsverlagerung erfordert, dass zusätzlich zu den Verkehrsbeschränkungen, die an diesem Sommerwochenende gelten, der Schwerlastverkehr auf der Autobahn A63 zu bestimmten Zeiten begrenzt wird.

Um ein Gleichgewicht zwischen den Sicherheitsverpflichtungen der Veranstaltung und der Notwendigkeit eines reibungslosen Verkehrsflusses durch dieses Gebiet zu finden, sieht ein Ministerialdekret vom 18. Juni 2019 die folgenden Anpassungsmaßnahmen vor:

Samstag, den 24.08.2019:

  • gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht – die bestehenden Fahrverbote auf der A63 zwischen Biriatou und Saint-Geours-de-Maremne (A63/RD824) – in beiden Richtungen – in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr werden bis 20.00 Uhr verlängert.

Sonntag, den 25.08.2019:

  • gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht – die bestehenden Fahrverbote auf der A63 zwischen dem Autobahnkreuz Saint-Geours-de-Maremne (A63/RD824) und Biriatou in der Zeit zwischen Mitternacht und 22.00 Uhr werden für den Zeitraum zwischen Mitternacht und 08.00 Uhr aufgehoben, allerdings nur in südlicher Richtung. Ziel dieser Entscheidung ist es, die Folgen der zusätzlichen örtlichen Beschränkungen zu mildern und es bestimmten Fahrzeugen zu ermöglichen, das Gebiet während der Zeiträume zu verlassen, in denen das Verkehrsaufkommen auf der A63 am niedrigsten sein sollte.

Montag, den 26.08.2019:

  • gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 19 t zulässigem Gesamtgewicht, Lkw mit Gefahrgütern der Klasse 1 (explosive Stoffe) und übergroßen Ladungen – Fahrverbot von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der A63 zwischen dem Autobahnkreuz Saint-Geours-de-Maremne (A63/RD824) und Biriatou, in beiden Richtungen. Dieses Fahrverbot auf der A63 geht mit einem Zufahrtsverbot zum Somport-Tunnel (RN134) und zum Pourtalet-Pass (RD934) in beiden Verkehrsrichtungen einher, um eine Verkehrsverlagerung in die Pyrenäen zu vermeiden.

Die Ausnahmen für bestehende Verkehrsbeschränkungen gelten jedoch weiterhin während dieser besonderen Beschränkungsperiode (z. B. für Fahrzeuge, die frische Lebensmittel oder lebende Tiere transportieren).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von „Bison Futé“: https://www.bison-fute.gouv.fr/sommet-g7-biarritz,langen.html (in französischer und englischer Sprache).