Redaktion

Italien – „Green Pass“

Wir haben soeben nachstehende Information des AWC Mailand erhalten:

Nach zahlreichen Interventionen auf allen Ebenen von Gesundheitsämtern, Präfekturen, über Stakeholder bei den unterschiedlichen Verbänden bis über den österr. Botschafter beim zuständigen Ministerium, kann das AWC Mailand Folgendes zur neuen Green Pass Regelung im Zusammenhang mit Warentransporten mitteilen:

Ab 15. Oktober müssen alle Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors sowie alle anderen Personen, die ihre Arbeitstätigkeit auch auf Grundlage von externen Verträgen an einem Arbeitsort im öffentlichen/privaten Sektor in Italien ausüben, für den Zutritt zur Arbeitsstätte den „Grünen Pass“ vorweisen. Dies gilt auch für ausländische Arbeitskräfte, für den Zugang zum Betriebsgelände sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von nichtitalienischen Unternehmen, die in Italien arbeiten (z.B. grenzüberschreitende Dienstleistung/Entsendung).

Die Gültigkeit des „Grünen Passes“ (auch wenn im Ausland ausgestellt – der österr. 3G-Nachweis mit QR Code wird akzeptiert) wird mittels Apps geprüft.

Für ausländische Transportunternehmen bleiben weiterhin die sogenannten „Green Lane“-Übergangsstellen an den Grenzen gemäß den Empfehlungen der Europäischen Kommission bestehen. Für ausländische Besatzung von Gütertransporten, welche keinen „Grünen Pass“ (oder Bescheinigungen für von der EMA anerkannte Impfungen oder als gleichwertig anerkannte Impfungen laut ital. Gesundheitsministerium) vorweisen können, ist der Zugang zum Betriebsgelände ausschließlich auf den Ein-und Ausladeort beschränkt, unter der Voraussetzung, dass die Ein-und Ausladetätigkeiten von anderen Mitarbeitern durchgeführt werden.

Die Informationen werden regelmäßig auch auf der Website des AWC Mailand aktualisiert und veröffentlicht.

Redaktion

Italien – „Green Pass“ für den Zugang zu Arbeitsstätten ab 15. Oktober erforderlich

Wir wurden von der IRU und dem italienischen Verband ANITA darüber informiert, dass ab dem 15. Oktober 2021 alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Nach derzeitigem Stand müssen auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen einen „Green Pass“ vorlegen.

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