Nachstehend finden Sie die von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. Pongau übermittelte Verordnung zum Stauausweichverkehr im Mai u. Juni 2024 vom 08.05.2024 bis 30.06.2024 („Abfahrtssperren“).

Ausgenommen ist ausschließlich der Zielverkehr Salzburg.

Die Verordnung der BH St. Johann/P. finden Sie HIER.

Anbei auch zur Information die von der BH Hallein übermittelte Verordnung zum Stauausweichverkehr im Mai u. Juni 2024 vom 08.05.2024 bis 30.06.2024 („Abfahrtssperren“).

Auch hier gilt: Ausgenommen ist der Zielverkehr Salzburg.

Im Gegensatz zu den Abfahrtssperren Winter23/24, ist zusätzlich die Ast Puch-Urstein (Exit 11) von beiden Richtungsfahrbahnen kommend, in den Kreisverkehr Urstein Süd betroffen.

Die Verordnung der BH Hallein finden Sie HIER.