Grundsätzlich gibt es in Weissrussland kein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Jedoch kommt es alljährlich in den Frühjahrs- und Sommermonaten witterungsbedingt zu Fahrbeschränkungen für bestimmte Lkw-Verkehre.

Nach Mitteilung des weissrussischen Verbandes (BAMAP) hat das weissrussische Transportministerium mit Erlass Nr. 7 vom 10. März 2015 auch fu?r das Jahr 2015 wiederum zeitlich begrenzte Fahrverbote für die Monate Mai bis August 2015 angeordnet.

Die Fahrverbote gelten im Zeitraum 20. Mai bis 31. August 2015 an Tagen mit Lufttemperaturen von mehr als 25° Celsius, jeweils tagsüber zwischen 11:00 und 21:00 Uhr.

Betroffen sind alle Fahrzeuge, bei denen die Achslasten mehr als sechs Tonnen auf der Einzelachse betragen, auf allen Autobahnen mit Asphaltbelägen. Die Verbotsstrecken sind jeweils ausgeschildert. Ausgenommen von den Einschränkungen sind unter anderem

  • Beförderungen leicht verderblicher Güter
  • Beförderungen lebender Tiere
  • Beförderungen von Medikamenten
  • Beförderungen gefährlicher Güter
  • Fahrzeuge im Rahmen von Notfalleinsätzen
  • Beförderungen von Gütern unter Begleitschutz
  • Beförderungen von tierischen Abfällen
  • Beförderungen von Blumen.

Die Fahrverbote gelten ebenfalls für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge.