Wir möchten Sie informieren, dass – lt. Information des AWC Budapest – ab 1. Juni für Transporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten folgende Vereinfachungen für die EKAER-Meldung in Kraft treten.

Wenn für den Transport von einem EU-Mitgliedsstaat nach Ungarn bestimmte Waren von einem Absender an mehreren Adressen aufgeladen werden, muss nur die letzte Beladeadresse im EU-Absendestaat gemeldet werden.

Ebenfalls muss bei einem Transport aus Ungarn in die EU an einen Empfänger mit mehreren Abladeadressen nur die erste Abladeadresse im EU-Mitgliedsstaat gemeldet werden.

ACHTUNG: Wenn hingegen in Ungarn Ware für den Transport innerhalb Ungarns oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat an mehreren Adressen aufgeladen wird, muss jede einzelne Ladeadresse in Ungarn gemeldet werden. Ebenso muss beim Transport nach Ungarn jede einzelne Abladeadresse in Ungarn gemeldet werden.