Die dem Zollamt Linz Wels zugeordnete Zollstelle Terminal Wels, 4600 Wels, Terminalstraße 100, wird gem. § 18 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010, BGBl. II Nr. 110/2013 (AVOG-DV 2010), mit Ablauf des Jahres 2015
geschlossen.

Die Kundmachung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Der Text der Kundmachung wird im Sinne des § 18 Abs. 6 i. V. m. Abs. 5 AVOG-DV 2010 beim Bundesministerium für Finanzen, bei den regionalen Organisationseinheiten des Bundesministers für Finanzen, bei den Zollämtern sowie bei den Kammerdirektionen der Wirtschaftskammern zur Einsicht aufgelegt. Außerdem erfolgt die Kundmachung über elektronische Medien.