Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Inkrafttreten des Fahrverbotskalenders 2017 mit Beginn am Samstag dem 01. Juli 2017.
Es treten folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr in Kraft.
Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Inkrafttreten des Fahrverbotskalenders 2017 mit Beginn am Samstag dem 01. Juli 2017.
Es treten folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr in Kraft.
Der 6,6 km lange San-Bernardino-Tunnel im Kanton Graubünden zwischen den Dörfern Hinterrhein und San Bernardino wird im Zeitraum vom 18.06.2017 – 19.06.2017 zwischen 22:00 – 05.00 h aufgrund von Bauarbeiten gesperrt.
Nach Informationen der IRU, des DSLV und der Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat nunmehr auch Luxemburg mit einem Gesetz vom 14. März 2017 die Entsenderichtlinie 2014/67/EU in nationales Recht überführt. Es soll nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) bereits vor kurzem in Kraft getreten sein und auch für ausländische Transportunternehmen eine Reihe von Verpflichtungen für die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten, unter anderem die elektronische Voranmeldung von Fahrern, die Mitführung von verschiedenen Dokumenten im Fahrzeug und die Benennung eines Repräsentanten in Luxemburg.
Ab dem 1. Juli 2017 müssen Meldungen zum deutschen MiLoG ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am 02. Juni 2017 in der Zeit von 10 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien) ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.
Ab dem 25. Mai 2017 ist das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug auch in Deutschland rechtswidrig und wird mit einem Bußgeld sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer geahndet. Die regelmäßige Wochenruhezeit muss an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden.
Auch in diesem Jahr wird in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Ferienfahrverbot für LKW gelten. Die AISÖ bietet Ihnen auch heuer die sog. „Ausweichstreckenkarte“ für alle Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Lkw-Ferienfahrverbot betroffen sind, an. Sie wird vom deutschen BGL zusammen mit den deutschen Verkehrsbehörden abgestimmt und zeigt ein geeignetes Ausweichstreckennetz an.
Die 1. und 2. Etappe der Tour of the Alps (ehemals „Giro del Trentino“) finden am 17. und 18.4.2017 in Tirol und Südtirol statt. Der Start erfolgt am 17.4, um 11.55 Uhr in Kufstein am Unteren Stadtplatz. Entlang der Strecke ist auf den Bundesstraßen und auf den Landesstraßen sowie in den Stadtgebieten von Kufstein und Innsbruck und entlang der Dörferstraße von Absam bis Arzl mit kurzfristigen Anhaltungen und kurzen temporären Sperren und damit verbunden mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
Mit 18. April tritt in Polen eine dem ungarischen EKAER System vergleichbare Meldeverpflichtung im Straßengüterverkehr in Kraft (Gesetz über das Überwachungssystem für Warenbeförderungen im Straßenverkehr vom 9. März 2017) . Es soll als Maßnahme gegen den zunehmenden Steuerbetrug dienen. Leider lassen die Informationen, die bislang zu erhalten waren noch einige Fragen offen. Das AußenwirtschaftsCenter Warschau hat versucht die vordringlichsten Fragen zu klären.
Der Fahrverbotskalender 2017 wurde im Bundesgesetzblatt I Nr.6/2017 vom 12.4.2017 veröffentlicht. Damit werden zusätzliche Fahrverbote für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t hzG in den Sommermonaten und rund um die Feiertage geregelt.