Wir wurden von der IRU informiert, dass die britischen Vollzugsbehörden ab 1. November 2017 beginnen Fahrer zu bestrafen, die ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit außerhalb der offiziellen Ruhezonen (wie z.B. Raststätten und Autohöfen) in ihren Fahrzeugen verbringen.

Bis zum 31. Oktober wird die DVSA (Driver & Vehicle Standards Agency) Fahrer, die verdächtigt werden, ihre gesamte wöchentliche Ruhezeit in Fahrzeugkabinen auf oder neben öffentlichen Straßen zu verbringen, lediglich verwarnen.

Ab dem 1. November beginnt die DVSA mit der Sanktionierung von Fahrern, die ihre wöchentlichen Ruhezeiten in Fahrzeugkabinen außerhalb der offiziellen Rastplätze (z. B. Raststätten und Fernfahrerrastplätze) vornehmen, unter anderem durch:

  • Geldstrafen in Höhe von £300
  • Verhängung von Fahrverboten für den Fahrer bis zur vollständigen Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit (außerhalb der Fahrzeugkabine oder auf einem offiziellen Rastplatz)
  • Berichterstattung der betroffenen Unternehmer an ihre zuständige Behörde, auch im Ausland

Eine vollständige wöchentliche Ruhezeit (einschließlich verlängerter Ausgleichsruhezeiten für eine frühere verkürzte wöchentliche Ruhezeit), die ganz oder teilweise in der Fahrzeugkabine außerhalb eines offiziellen Rastplatzes eingenommen wird, gilt für die Strafverfolgung nicht als gültige vollständige wöchentliche Ruhezeit.

Es gibt keine Sanktionen im Zusammenhang mit der Benutzung der Fahrzeugkabine zum Schlafen bei reduzierter wöchentlicher Ruhezeit und Übernachtungen.

Nur aktuelle Straftaten werden sanktioniert – die letzte volle wöchentliche Ruhezeit wird berücksichtigt.

Wir werden Sie weiter informieren, sobald zusätzliche Informationen verfügbar sind.