Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 96 vom 21. Juni 2017 dürfen seit dem 23. Juni 2017 elektronische Anmeldungen von Entsendungen für Kabotagetransporte für einen Zeitraum von drei Monaten getätigt werden.
Indexierung der Mauttarife und Mautausweitung seit dem 1. Juli 2017
Die Regionalregierungen von Belgien haben einige Anpassungen am Mautsystem für Lkw über 3,5 Tonnen zGG vorgenommen. Es geht um eine Indexierung der Tarife in Flandern und in Brüssel und um eine Ausweitung auf weitere Straßen in Wallonien.
Rückvergütung der italienischen Mineralölsteuer 2017/Q2 – VIALTIS Service
Nachfolgend informieren wir Sie über die Rückvergütung der italienischen Mineralölsteuer im 2. Quartal 2017.
Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol zur Ferienreisezeit
Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Inkrafttreten des Fahrverbotskalenders 2017 mit Beginn am Samstag dem 01. Juli 2017.
Es treten folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr in Kraft.
Sperre San-Bernardino-Tunnel – 18.06.2017 – 19.06.2017
Der 6,6 km lange San-Bernardino-Tunnel im Kanton Graubünden zwischen den Dörfern Hinterrhein und San Bernardino wird im Zeitraum vom 18.06.2017 – 19.06.2017 zwischen 22:00 – 05.00 h aufgrund von Bauarbeiten gesperrt.
Neue Entsendevorschriften für ausländische Arbeitnehmer
Nach Informationen der IRU, des DSLV und der Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat nunmehr auch Luxemburg mit einem Gesetz vom 14. März 2017 die Entsenderichtlinie 2014/67/EU in nationales Recht überführt. Es soll nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) bereits vor kurzem in Kraft getreten sein und auch für ausländische Transportunternehmen eine Reihe von Verpflichtungen für die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten, unter anderem die elektronische Voranmeldung von Fahrern, die Mitführung von verschiedenen Dokumenten im Fahrzeug und die Benennung eines Repräsentanten in Luxemburg.
MILOG – Verpflichtende Elektronische Meldung mit 1. Juli 2017
Ab dem 1. Juli 2017 müssen Meldungen zum deutschen MiLoG ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen.
Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am Freitag, den 02.06.2017
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am 02. Juni 2017 in der Zeit von 10 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien) ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.
Regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug ab dem 25. Mai 2017 rechtswidrig
Ab dem 25. Mai 2017 ist das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug auch in Deutschland rechtswidrig und wird mit einem Bußgeld sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer geahndet. Die regelmäßige Wochenruhezeit muss an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden.
Ausweichstreckenkarte 2017 ab sofort erhältlich!
Auch in diesem Jahr wird in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Ferienfahrverbot für LKW gelten. Die AISÖ bietet Ihnen auch heuer die sog. „Ausweichstreckenkarte“ für alle Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Lkw-Ferienfahrverbot betroffen sind, an. Sie wird vom deutschen BGL zusammen mit den deutschen Verkehrsbehörden abgestimmt und zeigt ein geeignetes Ausweichstreckennetz an.

