Am 08.12.2017 besteht auf der Brennerautobahn A22 von 00.00 bis 09.00 Uhr für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ein Fahrverbot in Richtung Norden, von Sterzing bis zur Staatsgrenze.

Die Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.

Von dem mit vorliegender Verfügung verhängten Fahrverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:

  • Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- Stechvieh oder leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wenn eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.

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DIVIETO A22 VIPITENO BRENNERO 08-12-2017