Redaktion

Lkw-Ausweichstreckenkarte 2015 vorbestellbar!

Auch in diesem Jahr wird in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Ferienfahrverbot für LKW gelten. Die AISÖ bietet Ihnen auch heuer die sog. „Ausweichstreckenkarte“ für alle Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Lkw-Ferienfahrverbot betroffen sind, an.

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Redaktion

Verlängertes Fahrverbot zu Ostern

Aufgrund der Osterferien wird in Ungarn ein verlängertes Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) gelten:

  • 04. April 2015 (Samstag) 22:00 Uhr bis 06. April 2015 (Montag) 22:00 Uhr

Ab 1. März 2015 gilt die Frühlingsregelung des Wochenendfahrverbots, d.h. die Ausnahme für internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3-4-5-6 endet und das Wochenendfahrverbot ist auch für sie verpflichtend! Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t).

Redaktion

Einführung von Kontrollen für die Beförderung bestimmter als betrugsanfällig eingestufter Güter

Mit sofortiger Wirkung wurden in Bulgarien Kontrollen für die Beförderung bestimmter als betrugsanfällig eingestufter Güter angeordnet. An Grenzübergängen, Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und wichtigen Umschlagszentren werden insgesamt knapp 100 Kontrollstellen eingerichtet, an denen die Personaldokumente und die warenbegleitenden Dokumente geprüft werden, wenn es sich um derartige Güter mit hohem Betrugsrisiko handelt.

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Redaktion

Präsidialerlass zur Sicherstellung des Carnet TIR-Abkommens

Ende Februar 2015 wurde die Bürgschaftsvereinbarung des Russischen Zolls im Carnet TIRVerfahren mit dem nationalen bürgenden Verband ASMAP erneut bis 30. Juni 2015 verlängert. Gleichzeitig erließ der russische Präsident Putin den Erlass Nummer 321 vom 25. Februar 2015 mit einer Liste von Anweisungen mit dem Ziel, das Funktionieren des Carnet TIR-Abkommens auf dem Territorium der Russischen Föderation sicher zu stellen.

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Redaktion

Änderungen bei EKAER

Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.

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