Mit sofortiger Wirkung wurden in Bulgarien Kontrollen für die Beförderung bestimmter als betrugsanfällig eingestufter Güter angeordnet. An Grenzübergängen, Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und wichtigen Umschlagszentren werden insgesamt knapp 100 Kontrollstellen eingerichtet, an denen die Personaldokumente und die warenbegleitenden Dokumente geprüft werden, wenn es sich um derartige Güter mit hohem Betrugsrisiko handelt.

Die warenbegleitenden Dokumente müssen die genaue Warenbezeichnung und Mengenangaben enthalten und darüber hinaus Angaben zum Warenempfänger/Käufer, Absender/Verkäufer, Datum und Ort der Entladung und im Falle des Transits durch Bulgarien Datum und Ort der Ausreise aus Bulgarien. Die Kontrollen betreffen auch innergemeinschaftliche Beförderungen von Waren im Transit durch das Land.

Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben müssen vom Fahrer entsprechende schriftliche Erklärungen abgegeben werden. Verstöße werden mit 1.000 bis 2.000 bulgarischen Lew (BGN), circa 512 bis 1.024 Euro beim Fahrer oder 3.000 bis 20.000 BGN für juristische Personen geahndet. Im Wiederholungsfall fallen deutlich höhere Beträge an.