Aufgrund der Osterferien wird in Ungarn ein verlängertes Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) gelten:
04. April 2015 (Samstag) 22:00 Uhr bis 06. April 2015 (Montag) 22:00 Uhr
Ab 1. März 2015 gilt die Frühlingsregelung des Wochenendfahrverbots, d.h. die Ausnahme für internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3-4-5-6 endet und das Wochenendfahrverbot ist auch für sie verpflichtend! Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t).
Mit sofortiger Wirkung wurden in Bulgarien Kontrollen für die Beförderung bestimmter als betrugsanfällig eingestufter Güter angeordnet. An Grenzübergängen, Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und wichtigen Umschlagszentren werden insgesamt knapp 100 Kontrollstellen eingerichtet, an denen die Personaldokumente und die warenbegleitenden Dokumente geprüft werden, wenn es sich um derartige Güter mit hohem Betrugsrisiko handelt.
Für den unter dem Ärmelkanal zwischen dem französischen Hafen Calais und dem britischen Hafen Folksstone verlaufenden Eurotunnel gelten über das ADR hinaus verschärfte Gefahrgutbestimmungen.
Die italienischen Interessensvertretungen und Verbände der Tankstellenpächter haben erneut einen 48 stündigen Tankstellenstreik von Dienstag bis Mittwoch der nächsten Woche auf den italienischen Autobahnen angekündigt.
Ende Februar 2015 wurde die Bürgschaftsvereinbarung des Russischen Zolls im Carnet TIRVerfahren mit dem nationalen bürgenden Verband ASMAP erneut bis 30. Juni 2015 verlängert. Gleichzeitig erließ der russische Präsident Putin den Erlass Nummer 321 vom 25. Februar 2015 mit einer Liste von Anweisungen mit dem Ziel, das Funktionieren des Carnet TIR-Abkommens auf dem Territorium der Russischen Föderation sicher zu stellen.
Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.
Auf Grund der Baumaßnahme Zwischensanierung Luegbrücke auf der A13, zwischen Ast. Nösslach und Ast Brennersee (A13, km 30,516 – 33,195), ist das Befahren der Brennerautobahn in beiden Fahrtrichtungen, voraussichtlich, (abhängig von der Wetterlage kann es kurzfristig zu Verschiebungen der Termine kommen), im Zeitraum vom 16.03. bis 26.03.2015 und 13.04. bis 23.04.2015 mit einem Gesamtgewicht über 44,0t nicht möglich.
Die italienischen Interessensvertretungen und Verbände der Tankstellenpächter haben einen Tankstellenstreik vom 3. bis zum 5. März auf den italienischen Autobahnen angekündigt.
Verlängerung der russischen TIR Garantievereinbarung bis zum 30. Juni 2015.
Angesichts des Mangels an verfügbaren Informationen, können Probleme an den russischen Grenzübergangsstellen in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Sobald wir weitere Informationen von der IRU erhalten werden wir umgehend informieren.