Ab dem 1. Juli 2017 müssen Meldungen zum deutschen MiLoG ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen.
Hierzu ist auch eine entsprechende Registrierung auf https://www.meldeportal-mindestlohn.de/Meldeportal/form/display.do?%24context=174C7417E1097E118B2B bzw. unter: https://www.meldeportal-mindestlohn.de/Meldeportal/authenticate.do notwendig.
Hinsichtlich auftretender Fragen zur Registrierung etc. wurde auch ein eigener „Fragen und Antworten“-Bereich eingerichtet.