Beigefügt finden SIe eine Informationsbroschüre des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zum Thema “Ladungsüberhang nach hinten – was ist zu beachten?”.
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Beigefügt finden SIe eine Informationsbroschüre des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zum Thema “Ladungsüberhang nach hinten – was ist zu beachten?”.
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Wir wurden von der IRU über eine Ankündigung der niederländischen Behörden informiert, dass eine Schonfrist von 6 Monaten hinsichtlich der Einhaltung der Entsendepflicht ab 01. März 2020 besteht (siehe AISÖ-Meldung vom 24. Jänner 2020).
Die spanische Verkehrsgeneraldirektion hat die Fahrbeschränkungen für Gesamtspanien für das Jahr 2020 veröffentlicht.
Laut einer offiziellen Mitteilung des türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde die Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Produkten (einschließlich Nebenprodukten) aus China von den türkischen Behörden aufgrund aktueller Coronavirus-Fälle für einen vorübergehenden Zeitraum verboten.
Am 1. März 2020 werden die zuständigen bulgarischen Behörden ein elektronisches Mautsystem für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (sowohl für Personen als auch für Güter) in Betrieb nehmen.
Im Zusammenhang mit den bekannten Problemen der illegalen Einwanderung von Immigranten nach Großbritannien weist die IRU darauf hin, dass auf dem Buchungsportal der britischen Schwerverkehrsabgabe HGV Levy für jedermann überprüfbar ist, ob ein Fahrzeug auf dem Weg nach Großbritannien bereits die britische Schwerverkehrsabgabe entrichtet hat.
Die durch die chinesische Regierung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus führen nun auch zu Einschränkungen des Landverkehrs über die Straße.
Am 23. Januar 2020 hat der saudische TIR-Verband “Saudi Automobile and Touring Association (SATA)” die Ausgabe von Carnets TIR an saudische Transportunternehmen aufgenommen. Zugleich übernimmt der Verband die Rolle des TIR-Bürgen gegenüber den saudischen Zollbehörden.
Ab dem 1. März 2020 gilt in den Niederlanden eine verbindliche Meldepflicht für Arbeitgeber (Dienstleister) und meldepflichtige Selbständige aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Liechtenstein und Island sowie der Schweiz –, die ihre Mitarbeiter vorübergehend in den Niederlanden arbeiten lassen.
Die dänische Regierung hat eine politische Vereinbarung zur Einführung eines Mindestlohns für ausländische Transportunternehmen vorgelegt, die in Dänemark Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchführen. Ausgenommen hiervon sollen internationale Transporte sein.