Wir wurden seitens der IRU bezüglich der bevorstehenden Änderungen der belgischen Vorschriften über Mindestlohn und Vorabanmeldung informiert.

Ab 30. Juli 2020 wird es eine Änderung der Limosa-1-Erklärung für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien geben. Diese Änderung wird sich jedoch nicht auf den Straßentransport auswirken. Die Limosa-Erklärung gilt weiterhin nur für die Kabotage. Der internationale Transport ist davon ausgenommen. Die wichtigste Änderung betrifft die Entsendung für Zeiträume von mehr als 12 Monaten.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgenden Websites:

Website des Föderalen öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und sozialen Dialog (Diese Informationen sind auf Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar).

LIMOSA-Website