Während der Sommermonate gilt auf weiten Teilen des öffentlichen weißrussischen Straßennetzes während der Tagesstunden eine Beschränkung der Achslast auf maximal 6 Tonnen.

Während des Zeitraums vom 1. Jul bis 20. September 2020, jeweils 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr, besteht für weite Teilen des öffentlichen weißrussischen Straßennetzes auf Straßen mit Asphaltbetondecke eine Beschränkung der höchstzulässigen Achslast auf 6 Tonnen. Mit der Beschränkung soll die Verkehrssicherheit auf Fernstraßen auch bei hohen Tagestemperaturen gewährleistet werden.

Ausnahmen von der o.g. Beschränkungen gelten in folgenden Fällen:

  • auf mautpflichtigen Straßen
  • auf der Fernstraße M-14, zweite Ringstraße um die Stadt Minsk
  • Abschnitt von km 0 bis km 14,7 der Fernstraße R-80 Sloboda – Papernya
  • auf Straßen, die Fahrer im Transit über weißrussisches Territorium mit internationalen Verkehren aktuell wegen der weißrussischen Corona-Vorschriftenlage benutzen müssen (Straßen gemäß Liste in Anhang 1 des Beschlusses des Ministerrats der Republik Weißrussland vom 25. März 2020 Nr. 171 „Über Maßnahmen zur Verhinderung des Einschleppens bzw. der Verbreitung einer vom Coronavirus COVID-19 verursachten Infektion“)