Redaktion

A3: Vollsperrungen im Autobahndreieck Köln-Heumar an den langen Wochenenden

Am Christi Himmelfahrts-Wochenende ist die A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen von Donnerstagnachmittag (10. Mai 2018) um 16:00 Uhr bis Sonntagmittag (13. Mai 2018) um 11:00 Uhr im Autobahndreieck Köln-Heumar vollgesperrt. Dies meldet der Landesbetrieb Straßenbau NRW am 8. Mai 2018 in seiner Pressemitteilung. Die Verbindung von der A 3 auf die A 4 in Richtung Aachen kann wie gewohnt genutzt werden.

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Redaktion

Studie bestätigt: Lkw-Maut ist in Österreich um mindestens 25 Prozent zu hoch

Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ, fordert eine Senkung der Mauttarife, denn diese seien „ein wichtiger Standortfaktor“.

Wien (OTS) – „Das derzeitige Mautsystem für Lkw und  Busse ist f ern abvon Transparenz und Kostenwahrheit“, kritisiert Alexander Klacska,Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er fordert eine schrittweise Senkung der Mauttarife für Lkw um mindestens 25 Prozent, bei Bussen sollte die Maut nochmals um 12 Prozent niedriger sein. Denn dass die Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen seit Jahren zu hoch ist, bestätigt eine Prognos-Studie, die die Bundessparte Transport und Verkehr gemeinsam mit dem der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe und der AISÖ (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs) in Auftrag gegeben hat.

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Fahrverbotskalender 2018

Der Fahrverbotskalender 2018 wurde am 27.3.2018 veröffentlicht. Damit werden zusätzliche Fahrverbote für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t hzG in den Sommermonaten und rund um die Feiertage geregelt.

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Mauterhöhungen in Italien

Wir wurden vom AußenwirtschaftsCenter Mailand über die seit 1. Jänner 2018 auf italienischen Autobahnen in Kraft getretene Mauterhöhung informiert.

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Aussetzung der Entsendemeldepflicht im Transportgewerbe in Luxemburg

Die dem Arbeitsministerium zugeordnete ITM (Inspection du Travail et des Mines / Gewerbeaufsicht) hat uns über die Aussetzung der Pflichten betreffend die Entsendemeldung und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr in Kenntnis gesetzt.

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