Das italienische Verkehrsministerium hat per Erlass vom 23. März 2021 das Fahrverbot für Lkw über 7,5t hzG an Sonntagen und Feiertagen im nationalen und internationalen Verkehr an den nachfolgenden Terminen im März und April 2021 aufgehoben.
28. März 2021
02. April 2021
03. April 2021
04. April 2021
05. April 2021
06. April 2021
Den entsprechenden Verordnungstext vom 23.03.2021 finden sie unter:
Nach 22 Jahren in der Wiedner Hauptstrasse 68, 1040 Wien ändert die AISÖ (gemeinsam mit dem Fachverband Güterbeförderung) ihren Bürostandort. Mit 24. März sind wir im Haupthaus der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien erreichbar. Unsere Mail- und Webadressen bleiben unverändert bestehen. Bitte beachten Sie unsere neuen Telefonnummern.weiterlesen
Die französischen Zollbehörden haben eine aktualisierte Version ihres englischsprachigen Brexit-Ratgebers “Preparing for Brexit – Customs Guidelines” veröffentlicht.
Ab dem 21.03.2021 wird der Airport Manston in Kent keine Lkw-Abfertigungen mehr vornehmen, d.h. auch keine Coronatests für aus GB ausreisende Fahrer mehr durchführen. Auch weitere Änderungen für aus GB ausreisende Lkws stehen an.
Ab dem 16.03.2021 werden Lkw-Fahrer keinen negativen Coronatest mehr benötigen, wenn sie nach Aufenthalten von weniger als 48 h in Großbritannien in die Niederlande einreisen.
Im Fall technischer Probleme bei der Nutzung der deutschen Online-Einreiseanmeldung DEA (https://einreiseanmeldung.de) kann die Service-Hotline der Digitalen Einreiseanmeldung weiterhelfen.
Im EU-Amtsblatt vom 5. März 2021 wurde veröffentlicht, welche Staaten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen von der in der Omnibus II-Verordnung vorgesehenen Möglichkeit des Opt-Out Gebrauch machen.
Die Omnibus-II-Verordnung zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
UPDATE – Einreise nach Deutschland nur mit COVID-Test und Anmeldung – A22 in Fahrtrichtung Norden ab Verona für Schwerfahrzeuge ohne entsprechende Voraussetzungen gesperrt – Es werden nun auch COVID-Tests in italienischer Sprache akzeptiert
Lkw-Fahrer, die aus Österreich einreisen und sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben, müssen bei einer Kontrolle einen maximal 7 Tage alten negativen Antigen- oder PCR-Test sowie die Eigenerklärung vorlegen können.