Wir wurden vom AWC Budapest darüber informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (13.-14. Juni 2015) wegen der extremen Hitze suspendiert wurde.
In dieser Periode dürfen auch Schwerlastwagen (über 7,5 Tonnen) auf den öffentlichen Straßen Ungarns ohne Begrenzung (natürlich unter Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten) verkehren.
Wir wurden von der Landespolizeidirektion Tirol darüber informiert, dass für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll am 2. Juni 2015 von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t hzG auf folgenden Strecken gilt:
A 12 Inntalautobahn von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
A 13 Brennerautobahn Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
Aufgrund der Feiertagsregelung am 1. Mai 2015 sind in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) die folgenden zusätzlichen Fahrverbotszeiten zu beachten:
30. April 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr bis 01. Mai 2015 (Freitag) 22:00 Uhr
02. Mai 2015 (Samstag) 22:00 Uhr bis 3. Mai 2015 (Sonntag) 22:00 Uhr
Aufgrund der Osterferien wird in Ungarn ein verlängertes Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) gelten:
04. April 2015 (Samstag) 22:00 Uhr bis 06. April 2015 (Montag) 22:00 Uhr
Ab 1. März 2015 gilt die Frühlingsregelung des Wochenendfahrverbots, d.h. die Ausnahme für internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3-4-5-6 endet und das Wochenendfahrverbot ist auch für sie verpflichtend! Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t).
Verlängerung der russischen TIR Garantievereinbarung bis zum 30. Juni 2015.
Angesichts des Mangels an verfügbaren Informationen, können Probleme an den russischen Grenzübergangsstellen in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Sobald wir weitere Informationen von der IRU erhalten werden wir umgehend informieren.
Wir wurden von der IRU darauf aufmerksam gemacht, dass das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQ’s zum deutschen Mindestlohngesetz veröffentlicht hat.
Gemäß den neuesten Informationen aus Slowenien wurden die Einschränkungen für LKW mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge von Österreich nach Slowenien aufgehoben, die Einreise nach Slowenien ist somit über die A9 Grenzübergang Spielfeld und die A11 Grenzübergang Karawankentunnel wieder möglich.