Wir möchten Sie informieren, dass wegen der Winterregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) ab 3. November weiterhin das generelle Fahrverbot gilt:
Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3 oder höher sind jedoch von diesem Fahrverbot ab 3. November 2015 bis 29. Februar 2016 ausgenommen.
Die Landespolizeidirektion Tirol hat darüber informiert, dass es zwischen 19.10.2015, 12.00 Uhr und 23.10.2015,12.00 Uhr auf der Brennerautobahn aufgrund von Asphaltierungsarbeiten in Fahrtrichtung Süden zu einer Schließung der Südröhre sowie zu einer einspurigen Verkehrsführung mit Gegenverkehr auf der entgegensetzten Richtungsfahrbahn kommt.
Die Arbeiten erfordern die Schließung der Parkplätze bei Km 1,0 und 1,8 sowie die Sperre der Ausfahrt Richtung Süden.
Wir möchten Sie gerne informieren, dass aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 23. Oktober das folgende zusätzliche Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) in Ungarn zu beachten ist:
22. Oktober 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr bis 23. Oktober 2015 (Freitag) 22:00 Uhr
Das griechische Verkehrsministerium hat das LKW-Fahrverbot für den Nationalfeiertag am 28. Oktober 2015 bekannt gegeben. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Fahrverbot strafrechtlich geahndet werden.
Im Bundesgesetzblatt Nr. 260 (BGBl. 260/2015) vom 15.9.2015 wurde verlautbart, dass es zu einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kommt:
§ 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. September 2015, 00.00 Uhr, bis 25. September 2015, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zu Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. September 2015 außer Kraft.
Wir möchten Sie informieren, dass die Sommerregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn am 31. August geendet hat.
Ab September gilt generell für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende Wochenendfahrverbot:
Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale, als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t). Es ist auch verboten, von der Grenze bis zum Entladeplatz bzw. Firmenstandort zu fahren, da diese Begünstigung immer nur für Juli und August gilt.
Wir wurden von der IRU informiert, dass aufgrund der vorhergesagten Hitzewelle, heute, am 13. August 2015 zwischen 12 – 20 Uhr ein vorübergehendes Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in folgenden Bezirken in Rumänien in Kraft tritt:
Satu Mare,
Bihor, Arad,
Timis,
Caras Severin.
Folgende Fahrzeuge sind von diesem Fahrverbot ausgenommen:
Personentransport, Transport von lebenden Tieren und verderblichen Lebensmittel, Fahrzeuge des Notdienstes, Bestattungstransport, Transport von Erste-Hilfe-Ausrüstung, Treibstofftransport, Kühltransport.
Wir wurden vom AWC Budapest informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (15./16. August) wegen der dauerhaften extremen Hitze suspendiert wurde.
Wir wurden von der IRU informiert, dass das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch für dieses Wochenende für Fahrten von und nach Großbritannien, für den Zeitraum von Freitag, 14. August 22.00 Uhr bis Sonntag, 16. August 22.00 Uhr, aufgehoben wird.