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Suspendierung des Wochenendfahrverbotes

Wir wurden vom AWC Budapest darüber informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (13.-14. Juni 2015) wegen der extremen Hitze suspendiert wurde.

In dieser Periode dürfen auch Schwerlastwagen (über 7,5 Tonnen) auf den öffentlichen Straßen Ungarns ohne Begrenzung (natürlich unter Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten) verkehren.

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Änderungen bei EKAER

Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.

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EKAER Nummer seit 1.1.2015

Wie berichtet hat Ungarn mit 1.1.2015 das sog. EKAER System für Warentransporte eingeführt. Es dürfen nur über eine EKAER-Nummer (Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenorzo Rendszer = Elektronisches Kontrollsystem von Güterbeförderungen auf öffentlicher Straße) verfügende Unternehmen Güter im Sinne des Gesetzes befördern.

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