Wir wurden vom AWC Budapest darüber informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (13.-14. Juni 2015) wegen der extremen Hitze suspendiert wurde.
In dieser Periode dürfen auch Schwerlastwagen (über 7,5 Tonnen) auf den öffentlichen Straßen Ungarns ohne Begrenzung (natürlich unter Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten) verkehren.
Wir möchten Sie informieren, dass – lt. Information des AWC Budapest – ab 1. Juni für Transporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten folgende Vereinfachungen für die EKAER-Meldung in Kraft treten.
Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.
Das Ministerium für Nationale Wirtschaft hat am 22. Jänner 2015 kundgemacht, dass der Testbetrieb des neuen Warenkontrollsystems EKÁER bis 1. März verlängert wird. Dementsprechend muss die Sicherstellung für den Transport von risikoreichen Waren auch erst bis 1. März hinterlegt werden.
Wie berichtet hat Ungarn mit 1.1.2015 das sog. EKAER System für Warentransporte eingeführt. Es dürfen nur über eine EKAER-Nummer (Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenorzo Rendszer = Elektronisches Kontrollsystem von Güterbeförderungen auf öffentlicher Straße) verfügende Unternehmen Güter im Sinne des Gesetzes befördern.