Das Ministerium für Nationale Wirtschaft hat am 22. Jänner 2015 kundgemacht, dass der Testbetrieb des neuen Warenkontrollsystems EKÁER bis 1. März verlängert wird. Dementsprechend muss die Sicherstellung für den Transport von risikoreichen Waren auch erst bis 1. März hinterlegt werden.

Die Revisoren und Zollbeamten des Steueramtes werden in den ersten zwei Monaten des Jahres zwar Kontrollen durchführen, deren Zweck wird bis zum 28. Februar jedoch die Informationserteilung sein. Bis zum 1. März werden keine Sanktionen verhängt.

Die Erfahrungen aus dem Testbetrieb die einlangenden Rückmeldungen und Vorschläge der Marktakteure werden vom Ministerium analysiert. Bei Problemen und Beschwerden, deren Behandlung nur mit Modifizierung der relevanten Rechtsnorm möglich ist, wird die entsprechende Novellierung des Gesetzes dem Parlament vorgeschlagen werden.