Es freut uns berichten zu dürfen, dass die AISÖ Ihnen ab sofort eine Broschüre mit dem Titel:„Lkw-Fahrverbote in Europa 2016“ anbieten kann!
Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an Samstagen auf der A 12 an der Abfahrt Kufstein-Süd
Mit sofortiger Wirkung hat das österreichische Verkehrsministerium (BMVIT) das bestehende Lkw-Fahrverbot auf der Inntal Autobahn A 12 an der Anschlussstelle Kufstein-Süd (km 5,460) aufgehoben.
Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am Samstag den 03. Oktober 2015
Am Samstag den 03.10.2015 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr – Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.
Richtiges Verhalten von Berufskraftahrern im Kontext der derzeitigen Flüchtlingssituation
Aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation und den kurzfristig wiedereingeführten Grenzkontrollen, kam es in letzter Zeit zu langen Wartezeiten an den Grenzen. Damit im Zusammenhang stehend wurde vermehrt nachgefragt, wie sich Transportunternehmen bzw. LKW Lenker verhalten sollen, wenn sich Flüchtlinge versuchen – als blinde Passagiere- Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen.
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Verlautbarung im BGBl. Nr. 260/2015
Im Bundesgesetzblatt Nr. 260 (BGBl. 260/2015) vom 15.9.2015 wurde verlautbart, dass es zu einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kommt:
- § 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. September 2015, 00.00 Uhr, bis 25. September 2015, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zu Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
- § 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. September 2015 außer Kraft.
5-Punkte-Plan zum verschärften Kampf gegen Schlepperei
Innenministerin Mikl-Leitner ordnete Lkw-Kontrollen an, um Schlepper ausfindig zu machen – mit verstärkten Kontrollen, Gesetzesanpassungen und mehr Personal werden das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Justizministerium (BMJ) gemeinsam den Kampf gegen die Schlepperei verschärfen.
Information zu Beschränkungen des Schwerlastverkehrs in Tirol am Freitag, den 07.08.2015
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am 07.08.2015, in der Zeit von 16 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien) ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.
Schließung der Zollstelle Terminal Wels zum 1.1.2016
Die dem Zollamt Linz Wels zugeordnete Zollstelle Terminal Wels, 4600 Wels, Terminalstraße 100, wird gem. § 18 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010, BGBl. II Nr. 110/2013 (AVOG-DV 2010), mit Ablauf des Jahres 2015
geschlossen.
LKW Fahrverbot Tirol am 02. Juni 2015
Wir wurden von der Landespolizeidirektion Tirol darüber informiert, dass für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll am 2. Juni 2015 von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t hzG auf folgenden Strecken gilt:
- A 12 Inntalautobahn von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
- A 13 Brennerautobahn Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
Felbertauern-Ersatzstraße – Aufhebung der Winterregelung
Die bis zum 17.04.2015 gültige, restriktive Winterregelung für die “Felbertauern-Ersatzstraße” ist ausgelaufen. Ab sofort ist daher die Befahrung der Felbertauernstraße auch für Schwerfahrzeuge (insbesondere für Busse, LKW- und Sattelzüge) wieder ohne Ausnahmegenehmigung und ohne tageszeitliche Einschränkung möglich.