Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Inkrafttreten des Fahrverbotskalenders 2017 mit Beginn am Samstag dem 01. Juli 2017.
Es treten folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr in Kraft.
Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über das Inkrafttreten des Fahrverbotskalenders 2017 mit Beginn am Samstag dem 01. Juli 2017.
Es treten folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr in Kraft.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am 02. Juni 2017 in der Zeit von 10 Uhr bis 22 Uhr (Fahrtziel Italien) ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.
Die 1. und 2. Etappe der Tour of the Alps (ehemals „Giro del Trentino“) finden am 17. und 18.4.2017 in Tirol und Südtirol statt. Der Start erfolgt am 17.4, um 11.55 Uhr in Kufstein am Unteren Stadtplatz. Entlang der Strecke ist auf den Bundesstraßen und auf den Landesstraßen sowie in den Stadtgebieten von Kufstein und Innsbruck und entlang der Dörferstraße von Absam bis Arzl mit kurzfristigen Anhaltungen und kurzen temporären Sperren und damit verbunden mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
Der Fahrverbotskalender 2017 wurde im Bundesgesetzblatt I Nr.6/2017 vom 12.4.2017 veröffentlicht. Damit werden zusätzliche Fahrverbote für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t hzG in den Sommermonaten und rund um die Feiertage geregelt.
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 24. April bis 2. Oktober 2017 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Grund: Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und der Einbau zusätzlicher Fluchtwege zur Erhöhung der Sicherheit.
Es freut uns berichten zu dürfen, dass die AISÖ Ihnen ab sofort eine Broschüre mit dem Titel:„Lkw-Fahrverbote in Europa 2017“ anbieten kann!
Das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wurde im Juni 2016 umfassend novelliert und trat „mit 1. Jänner 2017 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2016 ereignen.“
Nach einer Vorgabe der Europäischen Union wird das Carnet TIR-Verfahren (=Zollverfahren im Verkehr mit Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU seit dem 01.01.2009 im Rahmen des NCTS IT (computerunterstützt) abgewickelt. Mit dem neuen Programm TIR-EDP können Sie – als CARNET TIR Awender – dieser Verpflichtung gratis, via online Zugang, einfach und unkompliziert nachkommen!
Nach den erfolgreichen Veranstaltungen 2014 und 2015 wird die Österreichische Gefahrgut-Konferenz diesmal am 16. und 17. November 2016 am Flughafen Wien Schwechat, im NH Wien Airport Hotel stattfinden.
Die Mauttarifverordnung 2016 wurde heute veröffentlicht.
265. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2016)