Am Samstag den 03.10.2015 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr – Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am Samstag den 03.10.2015 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr
ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.

Das Verbot gilt für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll auf folgenden Strecken:

  • Inntalautobahn A 12 und
  • Brennerautobahn A 13

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