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Frankreich – Entsendung von Fahrern von leichten Nutzfahrzeugen (zwischen 2,5t und 3,5t) und Fahrzeugen mit weniger als 9 Sitzplätzen (Personentransport)

Wir wurden vom französischen Verband AFTRI darüber informiert, dass die Entsendung von Fahrern von leichten Nutzfahrzeugen (zwischen 2,5t und 3,5t) und Personenwagen mit weniger als 9 Sitzplätzen nicht den Regeln der Lex specialis (Richtlinie EU 2020/1057), sondern in Frankreich den nationalen Bestimmungen (dem so genannten „Law Macron-Gesetz“) unterliegt. Ein französischer Vertreter des ausländischen Unternehmens ist daher obligatorisch.

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