Wir haben darüber informiert, dass mit 1. Juli 2018 die Maut in Deutschland auf alle deutsche Bundesstraßen (das sind Autobahnen und autobahnähnliche Straßen/Anmerkung: in Ö Schnellstraßen) ausgedehnt wird. Wie wir nun vom deutschen Verband BGL erfahren haben, ändert sich hinsichtlich der Höhe der Mauttarife per 1. Juli 2018 in Deutschland nichts. Eine Mauterhöhung ist erst mit 1.1.2019 in Deutschland in Aussicht gestellt.
Auch in diesem Jahr wird in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Ferienfahrverbot für LKW gelten. Die AISÖ bietet Ihnen auch heuer die sog. „Ausweichstreckenkarte“ für alle Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Lkw-Ferienfahrverbot betroffen sind, an.
Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 1. Juli 2018 muss Schätzungen zufolge für rund 140.000 zusätzliche in- und ausländische Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus rund 30.000 Unternehmen Maut entrichtet werden.
Am Christi Himmelfahrts-Wochenende ist die A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen von Donnerstagnachmittag (10. Mai 2018) um 16:00 Uhr bis Sonntagmittag (13. Mai 2018) um 11:00 Uhr im Autobahndreieck Köln-Heumar vollgesperrt. Dies meldet der Landesbetrieb Straßenbau NRW am 8. Mai 2018 in seiner Pressemitteilung. Die Verbindung von der A 3 auf die A 4 in Richtung Aachen kann wie gewohnt genutzt werden.
Ab heute kann die Lkw-Maut über das neue manuelle Einbuchungssystem bezahlt werden. Die Einbuchung ist online über stationäre PCs und mobil über Smartphone und Tablet möglich. Zeitgleich mit der Einführung der neuen Online-Einbuchung wird die bisherige Internet-Einbuchung eingestellt. Darüber hinaus startet der Aufbau von insgesamt 1.100 Mautstellen-Terminals einer neuen Generation.
Ab dem 25. Mai 2017 ist das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug auch in Deutschland rechtswidrig und wird mit einem Bußgeld sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer geahndet. Die regelmäßige Wochenruhezeit muss an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden.
Auch in diesem Jahr wird in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Ferienfahrverbot für LKW gelten. Die AISÖ bietet Ihnen auch heuer die sog. „Ausweichstreckenkarte“ für alle Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Lkw-Ferienfahrverbot betroffen sind, an. Sie wird vom deutschen BGL zusammen mit den deutschen Verkehrsbehörden abgestimmt und zeigt ein geeignetes Ausweichstreckennetz an.
Auch in diesem Jahr wird in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Ferienfahrverbot für LKW gelten. Die AISÖ bietet Ihnen auch heuer die sog. „Ausweichstreckenkarte“ für alle Autobahnen und Bundesstraßen, die vom Lkw-Ferienfahrverbot betroffen sind, an. Sie wird vom deutschen BGL zusammen mit den deutschen Verkehrsbehörden abgestimmt und zeigt ein geeignetes Ausweichstreckennetz an.