Da die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über ein Handelsabkommen immer noch andauern und es bisher zu keiner Einigung gekommen ist, hat die EU-Kommission einen Notfallplan für den Fall eines „No-Deal“, also den Fall, dass die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich scheitern sollten, vorgelegt. Dieser Notfallplan wurde nun am 18.12.2020 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die darin enthaltenen Übergangsregeln zum Marktzugang kommen zur Anwendung, wenn bis zum Ende der Übergangsfrist (31.12.2020) kein Handelsabkommen zwischen der EU und dem Großbritannien erreicht werden kann.

Der Notfallplan tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, sofern bis dahin kein Handelsabkommen vorliegt. Er ist bis zum Inkrafttreten eines neuen internationalen Abkommens zwischen der EU und Großbritannien über Beförderungen im Straßenverkehr gültig, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021. Er sieht vor, dass britische Unternehmen, die im Besitz einer gültigen Lizenz für grenzüberschreitende Güterbeförderung sind, während dieser Frist weiterhin „zulässige Güterbeförderungen“ auf dem Gebiet der Europäischen Union durchführen können. Im Gegenzug sollen Unternehmen mit Sitz in der EU, die im Besitz einer gültigen EU-Lizenz sind, die gleichwertigen Rechte auf dem Gebiet von Großbritannien eingeräumt werden.

Artikel 2 Ziffer 2: Zulässige Güterbeförderungen:

  • eine beladen zurückgelegte Fahrt eines Fahrzeugs aus dem Gebiet der Union in das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs oder umgekehrt mit oder ohne Transit durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder ein oder mehrere Drittländer,
  • Kabotage (neu gegenüber dem Entwurf):
    • Innerhalb der ersten 2 Monate nach der ersten Anwendung dieser Verordnung:
    • bis zu zwei zusätzliche Be- und Entladungsvorgänge im Gebiet der Union nach einer beladen zurückgelegten Fahrt aus dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs in das Gebiet der Union gemäß Buchstabe a innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung im Gebiet der Union
  • In den darauffolgenden drei Monaten:
    • ein Be- und Entladevorgang im Gebiet der EU nach einer beladen zurückgelegten Fahrt aus dem Gebiet des VK in das Gebiet der EU innerhalb von 7 Tagen nach Entladung
    • eine beladen zurückgelegte Fahrt eines Fahrzeugs aus dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs in das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs mit Transit durch das Gebiet der Union,
    • eine Leerfahrt in Verbindung mit den oben genannten Beförderungen

Anbei finden Sie auch den Text des jetzt vom Europäischen Parlaments angenommenen Notfallplans. Dieser muss jetzt noch im schriftlichen Verfahren vom Rat abgesegnet werden, wobei es sich jedoch um eine Formalität handelt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt könnte der Notfallplan dann am 1. Januar 2021 wirksam werden, sofern bis dahin kein Handelsabkommen geschlossen ist.

Seitens der britischen Regierung wurde ein Leitfaden für Spediteure und gewerbliche Fahrer herausgegeben. Sie finden diesen Leitfaden anbei sowie unter diesem Link.

Weitere Links und Informationen rund um den Brexit finden Sie hier:

AISÖ Aussendungen:


Notfallplan (.pdf)
Hauliers Handbook – dt. Version (.pdf)