Die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über ein Handelsabkommen vor dem 01. Januar 2021 dauern derzeit an. Die EU-Kommission hat am 10. Dezember 2020 einen Notfallplan für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich scheitern sollten, vorgelegt. Darin enthalten sind auch Notfallmaßnahmen, die die Abwicklung des Straßengüterverkehrs innerhalb der ersten 6 Monate regeln sollen.

Die EU-Kommission hat angesichts der stockenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen und die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gestern einen Notfallplan vorgelegt, für den Fall, dass bis Ende des Jahres keine Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union getroffen werden und es zu einem „No-Deal“ kommt. Teil dieser Verhandlungen über ein Handelsabkommen sind auch die Bedingungen über den Marktzugang zum Straßengüterverkehr.

Angesichts des drohenden möglichen „No-Deal“-Szenario hat die EU-Kommission gestern für als besonders sensibel erachtete Bereiche Notfallmaßnahmen vorgeschlagen. Eine davon betrifft den Straßengüterverkehr mit dem Vereinigten Königreich.

So schlägt die EU-Kommission vor, dass britische Transportunternehmen unter Vorlage einer Lizenz für den internationalen Straßengüterverkehr Zugang zum Transportmarkt der Europäischen Union für eine Dauer von 6 Monaten ab dem 01. Januar 2021 gewährt werden soll. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Vereinigte Königreich im Gegenzug auch EU-Transportunternehmen der Marktzugang mit der EU-Lizenz für das Territorium des Vereinigten Königreiches ebenfalls für einen Zeitraum von 6 Monaten gestattet wird.

Bei diesem Notfallplan handelt es sich um einen Entwurf dem noch alle EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen müssen.

Sollten diese Regelungen, wie vorgeschlagen, in Kraft treten, wäre die Notwendigkeit der Verwendung von CEMT-Genehmigungen für die Durchführung von Straßengüterverkehr mit Großbritannien ab 01. Januar 2021 hinfällig.

Nachstehend Sie die entsprechende Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 10. Dezember 2020.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.


Europäische Kommission – Pressemitteilung (.pdf)