EORI-Nummern dienen zur eindeutigen Identifikation von Zollbeteiligten gegenüber den Behörden. Im Zusammenhang mit dem Brexit werden Transportunternehmen ab dem 1.1.2021 nicht nur mit EU-Zollbehörden, sondern auch mit den britischen Zollbehörden zusammenarbeiten müssen. Die EU-EORI-Nummer wird ab dem 1.1.2021 in GB nicht mehr anwendbar sein; vielmehr benötigen die Unternehmen zusätzlich eine britische EORI-Nummer.

EORI-Nummern (Economic Operators´ Registration and Identification number) dienen der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden. Sie sind für die Abgabe von Zollanmeldungen erforderlich, dabei unter anderem auch für die summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen, für die der Transportunternehmer – anders als für viele andere Zollvorgänge – direkt verantwortlich ist.

Aus diesem Grund ist es notwendig für Transportunternehmer zur Vorbereitung auf den Brexit eine EU-EORI-Nummer bei der österreichischen Zollverwaltung zu beantragen (https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren.html).

Auch für Zollvorgänge auf britischer Seite wird eine EORI-Nummer benötigt. EU-EORIs verlieren mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase ab dem 1.1.2021 ihre Gültigkeit in Großbritannien. Deswegen benötigen Transportunternehmen im GB-Verkehr neben der EU-EORI auch eine britische EORI-Nummer.

Diese kann mittlerweile auf einfache Weise online beantragt werden, und zwar unter dem Link https://www.gov.uk/eori. Klicken Sie dazu im Text der Website auf den Link „Apply for an EORI number“. Im weiteren Verlauf wird die „Government Gateway User I“ und das zugehörige Password des Antragstellers abgefragt. Antragsteller, die nicht schon aus früheren Antragsvorgängen über Zugangsdaten zum britischen „Government Gateway“ verfügen, klicken hierzu auf den Link „Create sign in details“ und werden dann zunächst durch die Anmeldung zum „Government Gateway“ geleitet, bevor es mit dem eigentlichen EORI-Antrag weitergeht. Dieser ist recht überschaubar gestaltet und dürfte in der Regel in wenigen Minuten abgeschlossen sein. Die britische EORI-Nummer – erkennbar an den Anfangsbuchstaben GB – wird dem Antragsteller direkt anschließend auf dem Bildschirm angezeigt, eine entsprechende PDF-Datei kann gespeichert werden. Parallel dazu erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-Mail. 48 Stunden später ist die GB-EORI in allen britischen Systemen aktiv und bereit zur Nutzung.

Die Zugangsdaten zum Government Gateway sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie auch für Änderungen der im Zusammenhang mit der EORI hinterlegten Angaben benötigt wird. Voraussichtlich wird der Government-Gateway-Zugang zudem auch für die Anmeldung zum noch im Aufbau befindlichen „Goods Vehicle Movement System“ (GVMS) der britischen Zollverwaltung benötigt werden. In dieses noch nicht existierende Online-Portal müssen Unternehmen, die ihre GB-Verkehre unter Versandverfahren (gemVV, TIR) durchführen, diese Verfahren bereits ab dem 1.1.2021 vorab melden. Voraussichtlich ab dem 1.7.2021 wird auch für andere Verkehre eine Meldung im GVMS nötig.