Unter dem Titel „Transporting goods between Great Britain and the EU from 1 January 2021: guidance for hauliers and commercial drivers“ veröffentlicht die britische Regierung umfangreiche Informationen für Transportunternehmen und Fahrer zur Vorbereitung auf den Brexit.

Unter dem Link – https://www.gov.uk/guidance/transporting-goods-between-great-britain-and-the-eu-from-1-january-2021-guidance-for-hauliers veröffentlicht die britische Regierung seit der vergangenen Woche eine Zusammenstellung von Informationen für Transportuntenehmer und Fahrer im internationalen Straßengüterverkehr zu Transporten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021. Ab der kommenden Woche soll das Dokument neben Englisch auch in weiteren Sprachen zur Verfügung stehen, darunter auch in Deutsch.

Viele Fragen zu den genannten Transporten können aktuell noch nicht beantwortet werden – zwei Beispiele:

  • Fragen des Marktzugangs (Genehmigungen) sind vom weiteren Verlauf der Verhandlungen zwischen der EU und dem VK abhängig, sodass gegenwärtig noch keine abschließende Behandung möglich ist;
  • Das britische „Goods Vehicle Movement System“ (GVMS) ist noch nicht fertiggestellt. In dieses Portal werden ab dem 1. Januar 2021 zunächst nur Transport unter Versandverfahren (gemVV, TIR) auf britischem Territorium gemeldet werden müssen, ab dem 1. Juli 2021 dann auch alle anderen Transporte. Da das System bislang noch nicht fertiggestellt und entsprechend auch noch nicht zugänglich ist, fehlt es noch weitgehend an Informationen dazu. Vor diesem Hintergrund soll das Dokument laufend an die weitere Entwicklung angepasst und upgedated werden.

Beim Guidance ist zu beachten, dass der Text immer wieder zwischen dem britischen Blickwinkel und der Sichtweise eines EU-Transporteurs/Fahrers wechselt. Das macht die Lektüre nicht einfacher und kann gelegentlich zu Missverständnissen führen. Dennoch ist anzuerkenen, dass sich die Autoren darum bemühen, wesentliche Informationen nicht nur über die britische Seite des Kanals, sondern auch über die nötigen Maßnahmen auf EU-Seite zu geben. Über Ergänzungen und Updates zu dem jetzt vorgestellten Text werden wir Sie informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Kent Access Permit

Für Transporte, die Großbritannien nach dem 31. Dezember 2020 verlassen, soll die Online-Plattform „Check an HGV is ready to cross the border“ erlauben, zu prüfen, ob die nötigen Dokumente für den Grenzübertritt vorliegen. Für Fahrzeuge, die GB über die Häfen und Terminals der Grafschaft Kent verlassen, ist die Nutzung des Portals obligatorisch: Mit ihrer Hilfe wird der „Kent Access Permit“ (KAP) erstellt, ohne den hohe Bußgelder für Fahrten in Kent anfallen.

WICHTIG:
Für alle Fahrzeuge über 7,5 t hzG (auch Leerfahrzeuge!), die Großbritannien auf dem Weg über die Grafschaft Kent verlassen (also etwa über Folkestone oder Dover), ist die Nutzung dieser Plattform zwingend vorgeschrieben, da mit ihrer Hilfe der sogenannte „Kent Access Permit“ (KAP) für das Fahrzeug erstellt wird. Um das befürchtete völlige „Zulaufen“ der Infrastruktur in Kent zu verhindern, dürfen Fahrzeuge über 7,5 t hzG nur nach Kent einfahren, wenn sie über einen solchen KAP verfügen. Der KAP ist 24 Stunden lang gültig und muss an Bord des Lkws mitgeführt werden. Bei Nichtbeachtung werden Geldbußen bis zu 300 GBP fällig, zudem kann dem Fahrzeug die weitere Zufahrt zum Grenzterminal verwehrt werden.

Damit sich betroffene Unternehmen schon im Vorfeld mit der Plattform und dem KAP vertraut machen können, stellt die britische Regierung eine Demo-Version des Portals unter nachfolgendem Link zur Verfügung: https://check-an-hgv-is-ready-to-cross-the-border-demo.fbplatform.co.uk.