Wir wurden vom rumänischen Verband (UNTRR) informiert, dass die Polizei ab sofort an allen Grenzübergängen zu den Nachbarstaaten (Bulgarien, Ukraine, Moldawien, Ungarn und Serbien) Personenkontrollen durchführt.
Längere Wartezeiten an den Grenzen sind zu erwarten.
Seit heute 12. November 2015, hat auch Schweden vorübergehende Kontrollen an den Grenzen zu Dänemark und Deutschland eingeführt, um den Zufluss von Migranten in das Land zu kontrollieren. Es empfiehlt sich dringendst, bei Fahrten nach Schweden gültige Ausweispapiere mitzuführen.
Die Grenzkontrollen sind zunächst auf zehn Tage ausgelegt. Mit Behinderungen und Wartezeiten ist insbesondere im Fährverkehr zu rechnen.
Die International Road Transport Union (IRU) hat auf knapp 30 Seiten einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Schneeketten und Winterreifen in 43 europäischen Ländern zusammen gestellt.
Wir möchten Sie informieren, dass wegen der Winterregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) ab 3. November weiterhin das generelle Fahrverbot gilt:
Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Internationale Transporte mit der Einstufung EURO-3 oder höher sind jedoch von diesem Fahrverbot ab 3. November 2015 bis 29. Februar 2016 ausgenommen.
Die Landespolizeidirektion Tirol hat darüber informiert, dass es zwischen 19.10.2015, 12.00 Uhr und 23.10.2015,12.00 Uhr auf der Brennerautobahn aufgrund von Asphaltierungsarbeiten in Fahrtrichtung Süden zu einer Schließung der Südröhre sowie zu einer einspurigen Verkehrsführung mit Gegenverkehr auf der entgegensetzten Richtungsfahrbahn kommt.
Die Arbeiten erfordern die Schließung der Parkplätze bei Km 1,0 und 1,8 sowie die Sperre der Ausfahrt Richtung Süden.
Wir möchten Sie gerne informieren, dass aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 23. Oktober das folgende zusätzliche Fahrverbot für Schwertransporte (über 7,5 t) in Ungarn zu beachten ist:
22. Oktober 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr bis 23. Oktober 2015 (Freitag) 22:00 Uhr
Das griechische Verkehrsministerium hat das LKW-Fahrverbot für den Nationalfeiertag am 28. Oktober 2015 bekannt gegeben. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Fahrverbot strafrechtlich geahndet werden.
Im Bundesgesetzblatt Nr. 260 (BGBl. 260/2015) vom 15.9.2015 wurde verlautbart, dass es zu einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kommt:
§ 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 16. September 2015, 00.00 Uhr, bis 25. September 2015, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik, zur Republik Slowenien, zur Tschechischen Republik und zu Ungarn im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 25. September 2015 außer Kraft.
Wir möchten Sie informieren, dass die Sommerregelung des Wochenendfahrverbots in Ungarn am 31. August geendet hat.
Ab September gilt generell für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende Wochenendfahrverbot:
Samstag von 22:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Das Verbot bezieht sich sowohl auf nationale, als auch auf internationale Schwertransporte (über 7,5 t). Es ist auch verboten, von der Grenze bis zum Entladeplatz bzw. Firmenstandort zu fahren, da diese Begünstigung immer nur für Juli und August gilt.