Aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 20. August ist in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende zusätzliche Fahrverbot zu beachten:
- 19. August 2015 (Mittwoch) 22:00 Uhr bis 20. August 2015 (Donnerstag) 22:00 Uhr
Aufgrund des ungarischen Nationalfeiertages am 20. August ist in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) das folgende zusätzliche Fahrverbot zu beachten:
Wir wurden von der IRU informiert, dass aufgrund der Hitze das Wochenendfahrverbot in Ungarn für das kommende Wochenende 08. und 09. August 2015 wieder aufgehoben wurde.
Wir wurden von der IRU informiert, dass aufgrund der Hitze das Wochenendfahrverbot in Ungarn für das kommende Wochenende 25. und 26. Juli 2015 aufgehoben wurde.
Wir wurden vom AWC Budapest informiert, dass aufgrund der Hitze das Wochenendfahrverbot in Ungarn für das kommende Wochenende 18. und 19. Juli 2015 aufgehoben wurde.
Laut Information des AWC Budapest tritt mit dem 1. Juli die Sommerregelung des Wochenendfahrverbots für Schwertransporte (über 7,5 t) in Kraft.
D.h. das Fahrverbot fängt Samstags bereits um 15:00 Uhr an und endet Sonntags um 22:00 Uhr.
Wir wurden vom AWC Budapest darüber informiert, dass das Wochenendfahrverbot für Schwertransporte in Ungarn für dieses Wochenende (13.-14. Juni 2015) wegen der extremen Hitze suspendiert wurde.
In dieser Periode dürfen auch Schwerlastwagen (über 7,5 Tonnen) auf den öffentlichen Straßen Ungarns ohne Begrenzung (natürlich unter Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten) verkehren.
Wir möchten Sie informieren, dass – lt. Information des AWC Budapest – ab 1. Juni für Transporte mit mehreren Belade- oder Abladeorten folgende Vereinfachungen für die EKAER-Meldung in Kraft treten.
Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs hat Ungarn mit 1.1.2015 ein Anmeldeverfahren (EKAER) für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW-Mautzahlungspflicht (Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht) unterliegen, eingeführt. Ausgenommen sind sogenannte „risikoreiche Produkte“ – hier gilt die Pflicht auch bei kleineren Lieferungen! Es besteht somit Anmeldepflicht auch dann, wenn sie nicht mit einem LKW–mautpflichtigen Fahrzeug befördert werden.
Ab 2. März 2015 fängt das Wochenendfahrverbot in Ungarn für Schwertransporte (über 7,5 t) samstags um 22:00 Uhr an und endet sonntags um 22:00 Uhr.
Das Ministerium für Nationale Wirtschaft hat am 22. Jänner 2015 kundgemacht, dass der Testbetrieb des neuen Warenkontrollsystems EKÁER bis 1. März verlängert wird. Dementsprechend muss die Sicherstellung für den Transport von risikoreichen Waren auch erst bis 1. März hinterlegt werden.