Die russische Regierung hat am 30. September 2022 die Verordnung Nr.1728 erlassen, mit der Lastkraftwagen, die ausländischen Transportunternehmen gehören und in ausländischen Staaten zugelassen sind, die Durchführung von Straßentransporten auf russischem Gebiet untersagt wird. Das Verbot gilt für alle Arten von Straßentransporten: bilateraler Verkehr, Transitverkehr und Verkehr nach/aus Drittländern.

Bei den betroffenen Staaten handelt es sich um EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Ukraine.

Das Einreise- und Transitverbot tritt am 10. Oktober 2022 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  1. Ausländische Lastkraftwagen, die ausländischen Transportunternehmen gehören und in ausländischen Staaten registriert sind und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung auf russischem Hoheitsgebiet befanden, sofern sie Russland innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung verlassen,
  2. Gütertransporte im Transitverkehr mit dem Ziel der Rückkehr in das Land der Zulassung, sofern Güterfahrzeuge ausländischer Transportunternehmer, die in ausländischen Staaten zugelassen sind, innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung nach Russland ein- und ausreisen,
  3. Internationale Straßentransporte von Postsendungen,
  4. Grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern, die in der Liste der Ausnahmeregelungen im Anhang aufgeführt sind
  5. Internationaler Güterverkehr auf der Straße vom Gebiet anderer Staaten in das Gebiet des Kaliningrader Gebiets und umgekehrt,
  6. Umladung von Waren auf russische oder weißrussische Fahrzeuge, sofern diese Transportunternehmen über Genehmigungen für die vorausgehende und/oder nachfolgende Strecke verfügen und umgekehrt,
  7. Austausch von Anhängern/Aufliegern gegen russische oder weißrussische Fahrzeuge, sofern diese Transportunternehmen über Genehmigungen für die vorausgehende und/oder nachfolgende Strecke verfügen, und umgekehrt.

Für die in den Punkten 4-7 beschriebenen Szenarien darf die Kraftstoffmenge in den Tanks ausländischer Güterfahrzeuge, die Russland verlassen, 200 Liter nicht überschreiten.

Für die in den Punkten 6 und 7 beschriebenen Szenarien sind der Austausch und die Umladung nur in ausgewiesenen zollamtlich kontrollierten Gebieten erlaubt:

  • Kaliningrader Gebiet (alle Stadtbezirke),
  • Leningrader Gebiet (Stadtbezirk Wyborg, Stadtbezirk Kingisepp),
  • Gebiet Murmansk (Stadt Murmansk, Stadtbezirk Pechengky, Bezirk Kolsky, Bezirk Kandalaksha),
  • Gebiet Pskov (Stadt Pskov, Bezirk Sebezh, Bezirk Pechora, Bezirk Pytalovsky),
  • Republik Karelien (Stadtbezirk Kostomuksha, Bezirk Lakhdenpokhsky, Bezirk Loukhsky, Bezirk Sortavalsky),
  • St. Petersburg.

Den Originaltext der Verordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022 finden Sie hier (in russischer Sprache).


Liste der Ausnahmen (inoffizielle Übersetzung) (.pdf)