Wir wurden vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten darüber informiert, dass ab 1. Jänner 2021 demnach die staatliche Gebühr für die Erteilung einer Sondergenehmigung für die Straßenbenützung durch Schwerlast- und/oder Großraumtransporte unabhängig von der Fahrtrichtung sowohl im internationalen als auch innerrussischen Verkehr zu entrichten ist.

Die neue Regelung im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation, die im Unterpunkt 111 des Punkts 1, Art. 333.33 des Steuerkodexes der Russischen Föderation reglementiert wird, besagt, dass seit dem 01.01.2021 für die Erteilung einer Sondergenehmigung für die Straßenbenutzung in Russland für

  • Gefahrgütertransporte die staatliche Gebühr in Höhe von RUB 1.300 (ca. EUR 14,18 zum heutigen Wechselkurs der Zentralbank der RF: 1 EUR = 91,67 RUB)
    bzw.
  • Schwerlast- und (oder) Großraumtransporte die staatliche Gebühr in Höhe von RUB 1.600 (ca. EUR 17,45 zum heutigen Wechselkurs der Zentralbank der RF: 1 EUR = 91,67 RUB)

zu entrichten ist.

Bis einschließlich 31.12.2020 – waren Gefahrgütertransporte und Schwerlast- und (oder) Großraumtransporte des internationalen Verkehrs von dieser Regelung ausgenommen.


Vergebührung von Schwerlasttransporten (.pdf)