Ab dem 8. September, 21.00 Uhr, sind der Tunnel und die Autobahn A43 Maurienne für alle Fahrzeuge geöffnet.
Mont-Blanc-Tunnel:
Die ursprünglich für Montag, den 4. September 2023, vorgesehene Vollsperrung des Mont-Blanc-Tunnels für 15 Wochen, wurde wegen der Sperrung des Fréjus-Tunnels für den Schwerlastverkehr verschoben.
Ein Teil der für 2023 geplanten Arbeiten wird durchgeführt, ein anderer Teil wird auf 2024 verschoben. Die Sperrung des Tunnels wird daher kürzer ausfallen als erwartet und voraussichtlich 7 Wochen dauern. Diese Vollsperrung ist derzeit in Planung, und der Tunnel wird mindestens bis Ende der Woche geöffnet bleiben.
Weitere Einzelheiten wurden bisher noch nicht bekannt gegeben.
Die ursprünglich für Montag, den 4. September 2023, vorgesehene Sperre des Mont-Blanc-Tunnels für 15 Wochen wurde wegen der Sperre des Fréjus-Tunnels für den Schwerlastverkehr verschoben.
Die ital. Verbände der Tankstellenpächter Faib, Fegica und Anisa haben nach Pressemeldungen einen 48-stündigen Tankstellenstreik vom Dienstagabend, den 24. Jänner 2023 (ab 19:00 Uhr) bis zum Donnerstagabend, den 26. Jänner (bis 19:00 Uhr) ausgerufen.
Die ital. Verbände Faib, Fegica und Anisa haben nach Pressemeldungen einen Autobahn Tankstellenstreik vom 13. Dezember 2022 (ab 22:00 Uhr) bis 16. Dezember 2022 (bis 22:00 Uhr) ausgerufen.
Auf Grund von Restaurierungsarbeiten auf der gesamten Länge des Tunnels, wird der Mont-Blanc-Tunnel an 21 aufeinanderfolgenden Tagen, vom 17. Oktober 2022 – 17:00 Uhr bis zum 7. November 2022 – 10:00 Uhr, für den Verkehr vollständig gesperrt.
Wir wurden von der HK Bozen darüber informiert, dass am 03.10.2022 von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf der Brennerautobahn A22 ein Fahrverbot in Richtung Norden, von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze, für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen besteht. Dieses Fahrverbot gilt für Fahrten deren Bestimmungsort Deutschland ist oder über Deutschland erreicht werden muss. Das Fahrverbot am 26. Oktober 2022 betrifft den Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen in Richtung Norden.