ALLE LKW über 3,5 Tonnen MÜSSEN derzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge benützen, damit sie desinfiziert werden können:
Slowakei / Ungarn – Einschränkungen des Güterverkehrs an den Grenzübergängen zwischen der Slowakei und Ungarn aufgrund der Maul- und Klauenseuche
Nach Angaben der slowakischen Verkehrspolizei wurden wegen der Maul- und Klauenseuche besondere Beschränkungen verhängt.
Tschechische Republik / Slowakei – Wiedereinführung von Kontrollen an der Grenze zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei
Aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Bezirk Dunajská Streda in der Südslowakei wurden die Grenzkontrollen an der Grenze zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei wieder eingeführt.
Bulgarien / Rumänien – Donaubrücke für 24 Stunden gesperrt
Am 27. März 2025 wird der Verkehr auf der Donaubrücke zwischen Bulgarien und Rumänien bei Ruse wegen umfangreicher Umbauarbeiten eingestellt.
Österreich – Nachtsperre der Inntalautobahn zwischen Hall-West und Innsbruck-Ost am 22. März 2025
Überführungsbrücke über die A 12 wird in nur einer Nacht abgerissen – Sperre zwischen 20 und 6 Uhr
Slowakei – Umleitung des Transitgüterverkehrs von der Prístavný-Brücke
Ab März 2025 gilt die neue Regelung, nach der nur noch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die für Lieferzwecke bestimmt sind, die Prístavný-Brücke (die Autobahnumgehung D1 durch Bratislava) passieren dürfen.
Österreich – Vorübergehende Schließung der Kontrollstelle Brenner in Fahrtrichtung Norden
Seit 1. Jänner 2025 ist die Luegbrücke grundsätzlich nur mehr einspurig befahrbar. Aus diesem Grund ist die Lkw-Kontrollstelle in Richtung Norden bei Brenner-Nord grundsätzlich geschlossen.
Ungarn – Ab dem 1. Februar 2025 ist das Streckenticket für 120 Minuten gültig
Ab dem 1. Februar 2025 gibt es in Ungarn eine wichtige Änderung des E-Maut-Systems.
Österreich – Ferienreiseverkehrsverordnung 2025 – Bezirk Salzburg-Umgebung
Straßenpolizeilichen Maßnahmen zur Vermeidung des Stauausweichverkehrs im Bezirk Salzburg-Umgebung
Schweden – Neue Regeln für das Anlegen von Radkrallen an Fahrzeugen
Am 1. Jänner 2025 sind neue Vorschriften in Kraft getreten, die es den Behörden ermöglichen, bei Verkehrsverstößen die Weiterfahrt durch Radkrallen zu verhindern oder Bußgelder sofort einzuziehen.

