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Änderungen bei elektronischer Vorab-Meldung im Carnet TIR Verfahren

Verpflichtung zum Einreichen elektronischer Vorab-Meldungen für einreisende Transporte unter Carnet TIR
Nach Mitteilung des türkischen Verbandes TOBB sowie der International Road Transport Union (IRU) muss ab dem 25. April 2017 jeder Transport unter Carnet TIR, der in die Türkei einreist, zuvor elektronisch bei den türkischen Zollbehörden angemeldet werden. Die Vorab-Meldung gilt als rechtzeitig, sofern sie vor Ankunft des LKW an der türkischen Grenze bei den Zollbehörden eingegangen ist.

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