Das türkische Handelsministerium hat folgende neue Regelungen, die ab dem 15. März 2022 in Kraft treten werden, angekündigt.

  • Alle unbezahlten Bußgelder und Straßenbenützungs-/Brückengebühren werden an allen Grenzübergangsstellen über POS-Terminals (Point of Sales Terminals) bezahlt.
  • Fahrzeuge dürfen die Grenze nicht überqueren, wenn sie bestehende unbezahlte Bußgelder und Straßenbenützungs-/Brückengebühren nicht entrichten.

Es betrifft alle Arten von Bußgeldern im Straßenverkehr sowie Straßenbenützungs- und Brückengebühren.

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen können ihre Verbindlichkeiten über den folgenden Link vorab überprüfen: https://ivd.gib.gov.tr/ (unter dem Abschnitt „Yabancı Plakalı Araç Ödemeleri“ – Zahlungen für ausländische Fahrzeuge).